Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Frage zur Wasser/Heizung Jahresabrechnung?
Hallo,
Also, lacht mich nicht aus bitte ;))
Ich hab jetzt seit etwa einem Jahr eine eigene Wohnung, und jetzt kommt auch zum ersten Mal der Heizungs/Wasser-Ableser. Wenn der mir jetzt die Rechnung zuschickt, muss ich die dann so bezahlen, d.h., sind auf der Rechnung schon die Nebenkosten die ich an den Vermieter für das Wasser und die Heizung zahle abgehalten? Oder muss ich die Rechnung dem Vermieter geben?
Danke :)
@Wendel: Ermm.. danke für die Antwort, ich habe nur absolut kein Problem mit meinem Vermieter oder mit den Nebenkosten, ich will nur wissen was ich mit der Rechnung anstellen muss ;))
Danke für die schnellen Antworten!
Ich hab mir die Frage gestellt weil eine Freundin behauptet bei der Techem hätte sie die Rechnung bekommen und hätte sofort bezahlen müssen ohne dass es zuerst über den Vermieter gelaufen wäre..
7 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Ableser bringt die Rechnung Deinem Vermieter und der rechnet dann aus ob Du zuwenig oder zuviel bezahlt hast. Je nach dem bekommst Du von Deinem Vermieter eine Rechnung oder das zuviel bezahlte Geld zurück.
- leinadbhvLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Abrechnung erhält dein Vermieter. Du musst dem Ableser nichts zahlen.
- bunnyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn es ��ber die Ista läuft, wird die Rechnung deinem Vermieter zugeschickt, der sie dir dann aushändigt.
Entweder hast du ein Guthaben oder du musst nachbezahlen. Steht aber alles ganz genau und nachvollziehbar drauf.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du müsstest selbst am besten wissen, was Du an NK an den Vermieter zahlst und was an die Stadtwerke.
Die NK an den Vermieter können auch für andere Leistungen gelten, z.B. Müllabholung, Kabelfensehen, Treppenreinigung.
Dies müsste alles im Mietvertrag stehen. Falls es Ãberschneidungen gibt, z.B. dass Du für Gas oder Ãl / Wasser monatliche Zahlungen sowohl an die Stadtwerke als auch an den Vermieter leistest, musst Du Dich mit Deinem Vermieter auseinandersetzen. Denn rein rechtlich darf er seit 2 Jahren keinen Abschlag für Gas/Strom/Wasser mehr verlangen. Dies geschieht nur von dem jeweiligen Anbieter (Stadtwerke, günstiger Stromanbieter, etc.)
LG
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Du solltest die Rechnung Deinem Vermieter geben. Techem rechnet eigentlich sowieso direkt mit dem Vermieter ab, der ja die Ergebnisse und die Kosten von Techem für die Jahresabrechnung benötigt.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Er hat Dir eine Abrechnung zu schicken. Die Rechnung für die Ablesung ist darin enthalten, wie auch Deine geleisten Vorauszahlungen.
- vor 1 Jahrzehnt
Schaue im Mietvertrag. Wenn hast du immer die Rechnung geschickt,dann rufe die an,aber warte ab bis die Rechnung kommt dann wirst du es eh sehen.Viel Glück Nitti