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Frage zur Wasser/Heizung Jahresabrechnung?

Hallo,

Also, lacht mich nicht aus bitte ;))

Ich hab jetzt seit etwa einem Jahr eine eigene Wohnung, und jetzt kommt auch zum ersten Mal der Heizungs/Wasser-Ableser. Wenn der mir jetzt die Rechnung zuschickt, muss ich die dann so bezahlen, d.h., sind auf der Rechnung schon die Nebenkosten die ich an den Vermieter für das Wasser und die Heizung zahle abgehalten? Oder muss ich die Rechnung dem Vermieter geben?

Danke :)

Update:

@Wendel: Ermm.. danke für die Antwort, ich habe nur absolut kein Problem mit meinem Vermieter oder mit den Nebenkosten, ich will nur wissen was ich mit der Rechnung anstellen muss ;))

Danke für die schnellen Antworten!

Ich hab mir die Frage gestellt weil eine Freundin behauptet bei der Techem hätte sie die Rechnung bekommen und hätte sofort bezahlen müssen ohne dass es zuerst über den Vermieter gelaufen wäre..

7 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Ableser bringt die Rechnung Deinem Vermieter und der rechnet dann aus ob Du zuwenig oder zuviel bezahlt hast. Je nach dem bekommst Du von Deinem Vermieter eine Rechnung oder das zuviel bezahlte Geld zurück.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Abrechnung erhält dein Vermieter. Du musst dem Ableser nichts zahlen.

  • bunny
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ��ber die Ista läuft, wird die Rechnung deinem Vermieter zugeschickt, der sie dir dann aushändigt.

    Entweder hast du ein Guthaben oder du musst nachbezahlen. Steht aber alles ganz genau und nachvollziehbar drauf.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du müsstest selbst am besten wissen, was Du an NK an den Vermieter zahlst und was an die Stadtwerke.

    Die NK an den Vermieter können auch für andere Leistungen gelten, z.B. Müllabholung, Kabelfensehen, Treppenreinigung.

    Dies müsste alles im Mietvertrag stehen. Falls es Überschneidungen gibt, z.B. dass Du für Gas oder Öl / Wasser monatliche Zahlungen sowohl an die Stadtwerke als auch an den Vermieter leistest, musst Du Dich mit Deinem Vermieter auseinandersetzen. Denn rein rechtlich darf er seit 2 Jahren keinen Abschlag für Gas/Strom/Wasser mehr verlangen. Dies geschieht nur von dem jeweiligen Anbieter (Stadtwerke, günstiger Stromanbieter, etc.)

    LG

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest die Rechnung Deinem Vermieter geben. Techem rechnet eigentlich sowieso direkt mit dem Vermieter ab, der ja die Ergebnisse und die Kosten von Techem für die Jahresabrechnung benötigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Er hat Dir eine Abrechnung zu schicken. Die Rechnung für die Ablesung ist darin enthalten, wie auch Deine geleisten Vorauszahlungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schaue im Mietvertrag. Wenn hast du immer die Rechnung geschickt,dann rufe die an,aber warte ab bis die Rechnung kommt dann wirst du es eh sehen.Viel Glück Nitti

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