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Heizung Kosten Frage?
Unser Vermieter hat mit einer Heizungsfirma einen Wartungsvertrag Mündlich gemacht
Diese Firma kamm aber letztes Jahr nicht zu uns , obwohl wir ihm hinter her telefoniert haben
jetzt war unsere heizung defekt und die Firma kamm da stellte sich raus , das er keine ahnung von der heizung hatte hat aber zwei Stunden auf der Rechnung , ersatzteile bestellt die alle noch ok waren
So das diese Firma eine andere Firma beauftragten unsere heizung fertig zu machen , die nächste firma sagte uns die ersatzteile wären nicht nötig gewessen die rechnung sollten wir nicht Zahlen
zum schuß kamm unser vermieter und wollte jetzt die ganze Rechnung von uns haben knapp 500,00€ das ist doch nicht ok oder ????
10 Antworten
- GotlandLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo lieber Fragesteller,
ich mache es kurz und knapp:
Fachanwalt für MIETRECHT nehmen !!!!!,
irgendwo hört sich das ganze m.E sehr strafrechtsrelevant an und wenn dein Vermieter solche "Firma" beauftragt hat für eure Heizung.......,sorry aber,m.E muß die Firma Fliegentod heißen,sowas kann und ist zu 100% nicht kompetent gar seriös!!!!!
Abgesehen davon,handelt es sich um eine Reparatur eines Gegenstandes welches dem Vermieter gehört und ist somit Sache des Vermieters und nicht eure!!!!,
und das die Rechnung nun astronomische 500 Euro hoch ist,kann euch am Ars.h vorbei gehen.
Würde an eurer Stelle ab zum Fachanwalt und fertig,dieser legt Widerspruch zu der Rechnung ein und vertritt euch,d.h.,jeder weitere Schriftverkehr zwischen euch und eurem Vermieter läuft über`n Anwalt (schont jede Menge Nerven).
Viele Grüsse aus Heiligenhafen
- Franz BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt Wartungskosten bezahlen (umlagefähige Nebenkosten).
Es wurde aber keine Wartung gemacht.
Die Heizung war kaputt.
Reparaturkosten zahlt der Vermieter.
Der Ãrger mit der Firma geht zu Lasten des Vermieters.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, die Instandhaltung der Heizungsanlage ist Aufgabe des Vermieters. Ein Blick in den Mietvertrag erleichtert auch hier die Rechtsfindung: Ãblicherweise ist in diesem geregelt, dass KLEINREPERATUREN durch den Mieter durchzuführen sind. Dies betrifft im Schwerpunkt eben Kleinigkeiten, Wasserhähne etc. Meist ist eine Höchstgrenze, prozentual zur Jahreskaltmiete festgelegt. Selten übertrifft dieser Betrag 100 Euro im Jahr. Jede darüber hinausgehende Rechnung ist vollständig, als nicht etwa abzüglich der vorgenannten Selbstbeteiligung, durch den Vermieter zu tragen. Instandhaltungsaufgaben, also auch der Erhalt der Heizungsanlage, obliegen grundsätzlich dem Vermieter.
Also: Mietvertrag lesen, Vermieter unterrichten, Rechnung übersenden. Auf keinen Fall zahlen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Reparaturen an Heizungen gehen zu Lasten des Vermieters. Nur wenn Ihr nicht Nachweisen könnt das Ihr die Wartung gefordert habt und die Heizung wegen eines Wartungsfehlers kaputt ging kann der Vermieter die Kosten von Euch verlangen
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- heuberka1980Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wartung und Reparatur der Heizungsanlage sind im Allgemeinen Sache des Vermieters. Kosten für Heizungswartung kann er euch auferlegen. Aber dies sollte dann im Mietvertrag stehen, denn da muss aufgeführt werden - einzeln - was man als Mieter alles an Nebenkosten zu zahlen hat. Wie das im eurem Vertrag steht, ist nicht bekannt.
Derjenige, der die Reparatur in Auftrag gegeben hat, zahlt auch, weil er den Vertrag mit dem Handwerker abgeschlossen hat. Wenn der Vermieter den Auftrag einer Firma erteilt hat, die nicht ordentlich gearbetet hat, dann ist es nicht so ohne weiteres möglich "eigenmächtig" - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - eine andere Firma zu beauftragen.
Mir ist eines nicht so recht klar: die von euch beauftragte Firma sagte zwar ihr solltet die Rechnung nicht zahlen, aber wart ihr denn überhaupt der Vertragspartner der Firma, die nicht so gearbeitet hat, wie nach euerem Eindruck hätte sein sollen?
Es gibt einige "Unklarheiten". Am Besten beim Mieterschutzbund nachfagen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist definitiv nicht rechtens. Wehrt Euch dagegen. Erst einmal wird nicht gezahlt, sollte er Euch verklagen oder drohen, do geht dagegen vor, legt den Fall mit allem was ihr schriftlich habt einem Anwalt vor, schreibt den Verlauf auf, so dass ihr alles auch noch in ein paar Monaten ganz genau wisst. Merkt Euch die Namen der Firmen, alles ist wichtig in so einem Fall. Ihr müsst höchstens einen Teil der letztendlichen Rechnung zahlen, und auch da wird Euch der Anwalt beraten. Falls ihr keine Rechtschutzversicherung habt, so tretet einem Mieterverein bei, diese haben Jahresgeühren, dafür bekommt Ihr Anwaltliche Unterstützung. Die Prüfen die Sachlage und übernehmen auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter insofern ihr das wollt. Vor Gericht gehen die zwar nicht mit, aber es kommt selten so weit wenn der Mieterbund mit drin ist.
Quelle(n): Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
hi,
also das ist ja wirklich ne frechheit!!! ich würde das auf gar keinen fall bezahlen! wenn du eine rechtschutzvericherung hast, dann kläre das zunächst mit einer verbraucherzentrale ab (die helfen dir und sagen dir auch wie du dich verhalten kannst) und die sagen dir dann, ob das rechtens ist oder nicht. wenn nicht dann raten die dir zu einem anwalt, deswegen die rechtschutzversicherung!
viel erfolg!!
- crazyeuleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Am besten zum Mieterschutzbund gehen oder zu einem Anwalt für Mietrecht.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn es nicht im Mietvertrag festgehalten ist das ihr die Instandsetzungskosten für z.B Heizung tragen müÃt braucht ihr da garnichts zu zahlen.
Im Grunde ist der Vermieter für Heizung und Co. zuständig er trägt somit bei ausfall auch die Kosten für die reperatur.
Keine Heizung bedeutet Möglichkeit auf Mietminderung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...alles, was mit heizung zu tun hat, ist vermietersache...da brauchste nix zahlen....