Wieviel Tage habe ich jetzt Anspruch auf Urlaub?
Fangen wir direkt an, ohne lange zu erklaeren.
Ich habe vor naechste Woche meine Kuendigung bei meinem Chef vorzulegen.
Der Arbeitsvertrag ist auf 1 Jahr befristet (04.10.2010) .
Angefangen habe ich am 03.10.2009.
Habe ich also noch 6 Tage Urlaubsanspruch?
Weiter frage ich mich, ob die Probezeit nun schon Anfang, oder erst Ende Maerz ablaeuft, bzw. schon abgelaufen ist.
Hier steht ja folgendes: Die Probezeit betraegt 6 Monate. Waehrend der Probezeit ist das Arbeitsverhaeltnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen Kuendbar.
Nach Ende der Probezeit 4 Wochen.
Abgesehen von den Ueberstunden kann ich auch gleich zu Hause bleiben, aber das nur nebenbei.
Kommen wir zu den anderen Fragen.
Nehmen wir an, ich kuendige am Montag, dann sollte ja, falls noch Probezeit ist, am 22 Schluss sein.
Ziehe ich also den Urlaub ab (6 Tage) kann ich am 16 Schluss machen, und bis 22 "Urlaub" machen.
Schreibe ich also in meine Kuendigung rein, das ich zum 16. Kuendige, der Chef sich aber weigert, kann ich dann trotzdem zu Hause bleiben?
Kann ich mir auch einen Rechtsbeistand suchen, falls ich mir selber keinen leisten kann?
Wenn ja, wann und wo?
Falls hier Leute kommen die mir sagen, das ein paar Ueberstunden nicht viel sind, werden sie gleich negativ bewertet.
96 Stunden im Monat extra ist ne Menge
Hoffe ihr koennt mir helfen.
Danke
An Juergen Nrw:
Zu Nummer 4: Es ist eine 6 Tage Woche ( Sonntag bis Freitag) mit 26 Urlaubstagen.
Heisst das also, wenn ich aus der Firma ausscheide, und den Urlaub nicht nehme, obwohl er mir zusteht habe ich Pech gehabt?
Er wird mir den sowieso nicht geben.
Zu 8: Ueberstunde wurden nicht angeordnet, es steht aber drin, das ich hoechstens 52 Stunde insgesamt arbeiten darf, und der AG dies dokumentieren muss.
Was er aber nicht macht.
Kannst dir wohl vorstellen warum.
Ich frage mich sowieso, ob der Vertrag nicht nichtig ist.
Stichwort Salvatorische Klausel.
Auch wenn nicht direkt da steht.
Zitat: Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so sind sich die Vertragspartner bereits jetzt einig , dass der Vertrag im uebrigen wirksam bleibt.