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Wieviel Tage habe ich jetzt Anspruch auf Urlaub?

Fangen wir direkt an, ohne lange zu erklaeren.

Ich habe vor naechste Woche meine Kuendigung bei meinem Chef vorzulegen.

Der Arbeitsvertrag ist auf 1 Jahr befristet (04.10.2010) .

Angefangen habe ich am 03.10.2009.

Habe ich also noch 6 Tage Urlaubsanspruch?

Weiter frage ich mich, ob die Probezeit nun schon Anfang, oder erst Ende Maerz ablaeuft, bzw. schon abgelaufen ist.

Hier steht ja folgendes: Die Probezeit betraegt 6 Monate. Waehrend der Probezeit ist das Arbeitsverhaeltnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen Kuendbar.

Nach Ende der Probezeit 4 Wochen.

Abgesehen von den Ueberstunden kann ich auch gleich zu Hause bleiben, aber das nur nebenbei.

Kommen wir zu den anderen Fragen.

Nehmen wir an, ich kuendige am Montag, dann sollte ja, falls noch Probezeit ist, am 22 Schluss sein.

Ziehe ich also den Urlaub ab (6 Tage) kann ich am 16 Schluss machen, und bis 22 "Urlaub" machen.

Schreibe ich also in meine Kuendigung rein, das ich zum 16. Kuendige, der Chef sich aber weigert, kann ich dann trotzdem zu Hause bleiben?

Kann ich mir auch einen Rechtsbeistand suchen, falls ich mir selber keinen leisten kann?

Wenn ja, wann und wo?

Falls hier Leute kommen die mir sagen, das ein paar Ueberstunden nicht viel sind, werden sie gleich negativ bewertet.

96 Stunden im Monat extra ist ne Menge

Hoffe ihr koennt mir helfen.

Danke

Update:

An Juergen Nrw:

Zu Nummer 4: Es ist eine 6 Tage Woche ( Sonntag bis Freitag) mit 26 Urlaubstagen.

Heisst das also, wenn ich aus der Firma ausscheide, und den Urlaub nicht nehme, obwohl er mir zusteht habe ich Pech gehabt?

Er wird mir den sowieso nicht geben.

Zu 8: Ueberstunde wurden nicht angeordnet, es steht aber drin, das ich hoechstens 52 Stunde insgesamt arbeiten darf, und der AG dies dokumentieren muss.

Was er aber nicht macht.

Kannst dir wohl vorstellen warum.

Ich frage mich sowieso, ob der Vertrag nicht nichtig ist.

Stichwort Salvatorische Klausel.

Auch wenn nicht direkt da steht.

Zitat: Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so sind sich die Vertragspartner bereits jetzt einig , dass der Vertrag im uebrigen wirksam bleibt.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vorausgesetzt alle von dir angegebenen Daten stimmen, dann:

    1) bist du noch in der Probezeit (Ablauf am 02.04.2010)

    2) gilt kein Tarifvertrag, hast du einen gesetzlichen Anspruch von 24 Urlaubs-Tagen bei einer 6 Tage Woche und 20 U-T bei einer 5 Tage Woche.

    3) musst du eine 14 tägige Kündigungsfrist einhalten, also Kündigung am 08.03. zum 22.03.2010

    4) hättest du für jeden vollen Arbeitsmonat einen 1/12 Anteil der Urlaubstage zu bekommen

    5) Urlaubsanspruch in diesem Fall 8 Tage bei einer 5 Tagewoche

    6) Urlaub darfst du nicht einfach nehmen, den musst du beantragen, auch in diesem Fall

    7) wird der Urlaub genehmigt wäre dein letzter Arbeitstag der 10.03.2010

    8) Überstunden werden in der Regel nur anerkannt, wenn sie von der Geschäftsleitung angeordnet werden/wurden

    9) Prozesskostenhilfe wird nur gezahlt, wenn der Fall vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat. Ob ansonsten Anwaltskosten übernommen werden können entzieht sich meinem Wissensstand

    Nachtrag:

    zu 4) dann hast du einen Anspruch von 10 U-T. U-T die nicht genommen werden, werden ausgezahlt. Einen Anspruch Urlaub nehmen zu können hast du sowieso erst nach 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet: Du hast Anspruch auf diese Tage, darfst sie aber in den ersten 6 Monaten nicht nehmen (Rechtslage - Bundesurlaubsgesetz). Nachteil bei anschließender Arbeitslosigkeit: Für diese Tage besteht kein Anspruch auf ALG, wenn sie ausgezahlt wurden.

    Der Vertrag ansich wird schon in Ordnung sein. Nur so wie dein Chef/Arbeitgeber mit dir verfährt ist nicht in Ordnung. Schau doch mal, ob in deiner Stadt eine Vertretung der Gewerkschaft "Verdi" ist. Die helfen aber nur Mitgliedern.

    Ein Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht (auch bei einem Eilantrag) wird Wochen auf sich warten lassen.

    Du kannst natürlich auch die Brocken einfach hinschmeißen. Dein Chef hätte dann unter Umständen aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Diesen müsste er aber genau beziffern.

    Eventuell hast du sogar die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, weil der AG sich nicht an die vertraglichen Abmachungen hält. Dies kann ich aus der Ferne aber nicht beurteilen. Deine Ansprüche - Urlaub und Geld - werden dann aber wohl abzuschreiben sein.

    @ kurt j - Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 III BGB). Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage (§ 622 IV BGB).

  • vor 1 Jahrzehnt

    sorry, bin zu müde alles zu beantworten, ..nur ein kleiner Tip:

    Q: Kann ich mir auch einen Rechtsbeistand suchen, falls ich mir selber keinen leisten kann?

    A: Es git eine "öffentliche Rechtsauskunft", zu der Du gehen kannst, und die recht presigünstig, ggf. sogar kostenlos ist.

    Wenn Du einen Anwalt benötigst, es Dir aber nicht leisten kannst, kannst Du - so vermute ich - Prozesskostenhilfe bekommen. Dies´ würde aber auch der Anwalt Dir erklären können. Du solltest dieses aber frühzeitig daruf hinweisen, dass Du nur mit Prozesskostenhilfe ihn in Anspruch nehmen kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mit der Kündigung zusammen in jedem Falle einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen und vom Arbeitgeber per Unterschrift genehmigen lassen - Ohne Urlaubsantrag verfällt dieser ohne eine Anspruch etwa auf finanzielle Abgeltung -

    Überstunden müssen entweder vom Arbeitgeber oder einem sonstigen Vorgesetzten angeordnet oder betriebsbedingt zwingend notwendig sein - Dann hat man Anspruch auf Bezahlung - Allerdings muß man die Anordnung oder die bestriebsbedingte Notwendigkeit auch zweifelsfrei nachweisen können sonst hat eine eventuelle Klage keine Erfolgsaussicht -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, wer 96 Überstunden in einem Monat baut ist selber dran schuld. Bei einer 40-Stunden-Woche arbeitet man bekanntlich 160 Stunden im Monat - und du packst mal eben 60% davon als Überstunden drauf?

    Ob du diesen Urlaubsanspruch von 6 Tagen hast, hängt davon ab was in deinem Arbeitsvertrag steht und wie viel Urlaub du bereits genommen hattest, auf jeden Fall kriegst du ihn nur anteilig. Wenn du zum 16. kündigst und der Chef sich weigert dir deinen Urlaubsanspruch zuzugestehen, dann musst du wohl arbeiten kommen - es sei denn du baust deinen aberwitzigen Überstundenberg ab anstatt ihn dir auszahlen zu lassen. Sofern diese Überstunden überhaupt anerkannt werden.

    Wenn du dir selber keinen Rechtsbeistand leisten kannst, gibt es ja immer noch die Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst erst zum 22 kündigen. Vorher sollst Du mit Deinem Chef den Urlaub und die Überstunden klären. Bei Differenzen gehe zu einem Anwalt.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    zum ersten dein urlaubsanspruch ist pro monat ein zwölftel des jahres Urlaubs. zum zweiten während der Probezeiten besteht keine kündigungsfrist ( beiderseitig) du kannst oder denn der arbeitgeber, von heute auf morgen das arbeitsverhältnis ohne begründung per sofort auflösen.

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