Darf ein Übersetzungsbüro auch Geburtsurkunden übersetzen ?

Ist es so, dass jedes Übersetzungsbüro, z.B. ein russisches, neben 'normalen' Texten auch Geburtsurkunden etc. übersetzen darf?

Helgale2010-03-06T08:18:39Z

Beste Antwort

Jede Urkunde, die amtlichen Zwecken standhalten soll, muß von einem vereidigten Übersetzer, der von amtswegen eingesetzt ist, übersetzt werden.

Paula2010-03-05T21:11:28Z

ja, es ist ok..

leuchtfalter2010-03-05T19:21:09Z

Natürlich dürfen die das übersetzen.
Schießlich muss es ja iregend jemand übersetzen, wenn man diese Urkunde z.B. in einem anderen Land (durch Heirat in einem anderen Land) benötigt.

Sie dürfen auch bestätigen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt - mit einem Stempel ihres Büros und ihrer Unterschrift.

Damit aber ist eine z.B. russische Geburtsurkunde wenn sie ins Deutsche übersetzt wurde, aber noch kein Dokument, das von deutschen Behörden anerkant ist. Damit es das wird, muss die Übersetzung mit daranhängendem russischen Original "legalisiert" werden. Bei diesem Vorgang macht die deutsche Auslandsvertretung (in diesem Fall jene in Russland) durch Stempel die Übersetzung zu einem regulären deutschen Dokument. Dazu muss es aber erst übersetzt worden sein von einem anerkannten Übersetzungsbüro.

hulga2010-03-05T16:34:30Z

übersetzen ja, aber beglaubigt werden muß es vom amt.

Peter K2010-03-05T16:33:55Z

Ja - vereidigte Übersetzer dürfen alle Dokumente übersetzen -

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