Darf ein Übersetzungsbüro auch Geburtsurkunden übersetzen ?
Ist es so, dass jedes Übersetzungsbüro, z.B. ein russisches, neben 'normalen' Texten auch Geburtsurkunden etc. übersetzen darf?
Ist es so, dass jedes Übersetzungsbüro, z.B. ein russisches, neben 'normalen' Texten auch Geburtsurkunden etc. übersetzen darf?
Helgale
Beste Antwort
Jede Urkunde, die amtlichen Zwecken standhalten soll, muß von einem vereidigten Übersetzer, der von amtswegen eingesetzt ist, übersetzt werden.
Paula
ja, es ist ok..
leuchtfalter
Natürlich dürfen die das übersetzen.
SchieÃlich muss es ja iregend jemand übersetzen, wenn man diese Urkunde z.B. in einem anderen Land (durch Heirat in einem anderen Land) benötigt.
Sie dürfen auch bestätigen, dass die Ãbersetzung mit dem Original übereinstimmt - mit einem Stempel ihres Büros und ihrer Unterschrift.
Damit aber ist eine z.B. russische Geburtsurkunde wenn sie ins Deutsche übersetzt wurde, aber noch kein Dokument, das von deutschen Behörden anerkant ist. Damit es das wird, muss die Ãbersetzung mit daranhängendem russischen Original "legalisiert" werden. Bei diesem Vorgang macht die deutsche Auslandsvertretung (in diesem Fall jene in Russland) durch Stempel die Ãbersetzung zu einem regulären deutschen Dokument. Dazu muss es aber erst übersetzt worden sein von einem anerkannten Ãbersetzungsbüro.
hulga
übersetzen ja, aber beglaubigt werden muà es vom amt.
Peter K
Ja - vereidigte Ãbersetzer dürfen alle Dokumente übersetzen -