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Darf ein Übersetzungsbüro auch Geburtsurkunden übersetzen ?

Ist es so, dass jedes Übersetzungsbüro, z.B. ein russisches, neben 'normalen' Texten auch Geburtsurkunden etc. übersetzen darf?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jede Urkunde, die amtlichen Zwecken standhalten soll, muß von einem vereidigten Übersetzer, der von amtswegen eingesetzt ist, übersetzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja - vereidigte Übersetzer dürfen alle Dokumente übersetzen -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    übersetzen bestimmt , aber beglaubigen glaub ich net !

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, es ist ok..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar. Wichtig ist nur, dass es sich um einen beeidigten Übersetzer / Übersetzerin handelt.

    Hier kannst du noch mal genau nachlesen, was das bedeutet:

    http://www.francois-fachuebersetzungen.de/Links/Be...

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    übersetzen ja, aber beglaubigt werden muß es vom amt.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein es fehlt der Stempel eines Notars oder einer Behörde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Text können sie sicher übersetzen, aber die Richtigkeit beurkunden, nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich dürfen die das übersetzen.

    Schießlich muss es ja iregend jemand übersetzen, wenn man diese Urkunde z.B. in einem anderen Land (durch Heirat in einem anderen Land) benötigt.

    Sie dürfen auch bestätigen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt - mit einem Stempel ihres Büros und ihrer Unterschrift.

    Damit aber ist eine z.B. russische Geburtsurkunde wenn sie ins Deutsche übersetzt wurde, aber noch kein Dokument, das von deutschen Behörden anerkant ist. Damit es das wird, muss die Übersetzung mit daranhängendem russischen Original "legalisiert" werden. Bei diesem Vorgang macht die deutsche Auslandsvertretung (in diesem Fall jene in Russland) durch Stempel die Übersetzung zu einem regulären deutschen Dokument. Dazu muss es aber erst übersetzt worden sein von einem anerkannten Übersetzungsbüro.

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