Wasseruhr, muss ich bezahlen??!!?

In meinem Wohnblock gibt es insgesamt 5 Wohnungen. Als 2 Einheiten Wasseruhren privat installiert hatten, gab die Verwaltung auch in den übrigen 3 Einheiten den Auftrag Wasseruhren zu installieren. Das ganze war vor 4 Jahren.
Jetzt ist aber nur meine Wasseruhr defekt.
Wer muss die neue Wasseruhr bezahlen?

2010-02-23T11:02:55Z

Ich bin der Eigentümer.

2010-02-23T11:11:22Z

Also muss ich in dem fall die kosten übernehmen? ;(, hat die Hausverwaltung nicht auch einen anteil..? Ich habe das ja nciht mutwillig zerstört...es ist von alleine kaputt gegangen...

uweelena2010-02-23T11:03:21Z

Beste Antwort

Der Wohnungsinhaber der betreffenden Einheit.


Grüße Uwe

Volker P2010-02-26T00:38:08Z

Moin!
Der Wasserzähler in deiner Wohnung , ist Eigentum des Versorgers auch wenn die Wohnung dein Eigentum ist. Du bist verpflichtet den Schaden am Zähler ohne Verzug zu melden. Die Kosten werden vom Versorger getragen sofern dir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
In der Regel kommt dann eine Firma die im Auftrag des Versorgers arbeitet und tauscht den def. Zähler. Rufe deinen Versorger an und schildere ihm den Sachverhalt, er wird dir deine fragen auch ganz genau beantworten.
Gruß Volker

Anonym2010-02-25T10:59:03Z

Das Ding gehört dem Wasserwerk. Melde es schleunigst als defekt und die müssen dann tauschen. Wichtig: Vergleiche mit den Vorjahrsverbräuchen bei der nächsten Rechnung. Dir darf keine "Hausnummer" abgezogen werfen.

horsch2010-02-24T00:54:28Z

Es kommt darauf an was in der Teilungserklärung steht bzw. was dazu beschlossen wurde. Die HV muss gar nichts zahlen, wenn, dann die Eigentümergemeinschaft! Also auch Du!

heinz_elo2010-02-23T13:11:07Z

Im Normalfall ist der Energieversorger dafür zuständig.( Da er ja das Geld haben will ) Ist es eine Gemeinschafts Gesellschaft, ist der Hausverwalter dafür zuständig. Der Mieter ist NICHT verpflichtet auf Moderniesierungskosten haftbar zu machen.Auf JEDEN Fall nicht der Mieter, es sei denn er hat Manipulation daran gemacht.Der Vermieter kann natürlich die Kosten auf Anteile der Miete umschlagen. Aber nicht die gesammte Summe sondern nur einen Teilbetrag.Da aber die Verwaltung den Auftrag gegeben hat,hat sie auch die Kosten zu tragen.
Gruss Heinz_elo@yahoo.de

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