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muss ich GEZ bezahlen?
bin witwe und geringverdienerin.muss ich trotzdem gebühren bezahlen
11 Antworten
- Inge LuettLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Solange Du keine Gebührenbefreiung beantragst (und die dann auch durchkommt), wirst Du um das Zahlen nicht herumkommen.
In anderen Threads findest Du übrigens nicht gerade selten den Hinweis, dass Du in keinem Fall verpflichtet bist, die GEZ-Beauftragten in Deine Wohnung zu lassen.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ab einem gewissen Rentenbetrag bist Du von den Gebühren befreit. Erkundige Dich beim Sozailamt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also Witwe hat damit erstma gar nix zu tun. Du findest hier, unter welchen Vorraussetzungen du dich befreien lassen kannst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ach warum gez zahlen einfach schwarz schauen dir passiert eh nix wenn mal in 3 jahren so ein schmieriger typ kommt wie bei mir letztens einfach nicht reinlassen und gut ist.. ich wär doch bekloppt so viel geld da auszugeben....
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- vor 4 Jahren
Die Festlegung „neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem information superhighway wiedergeben können)” ist eine echte Gummidefinition, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst beliebig ausgelegt werden kann. Neben dem information superhighway sind damit alle denkbaren Übertragungsarten eingeschlossen. Geräte, die diese Übertragungsarten beherrschen und deshalb „Rundfunkempfang” ermöglichen (selbst wenn auch nur theoretisch), sind damit rundfunkgebührenpflichtig. Übertragen auf einen laptop bedeutet dies: Ein laptop ist ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, weil die theoretische Möglichkeit des Internetempfangs besteht. Es ist unerheblich, ob überhaupt ein Internetzugang vorhanden ist oder der jeweilige Rechner das aufgrund der no longer common- und Softwareausstattung wirklich kann. Diese Auslegung entspricht der Regelung für Radio- und Fernsehgeräte, bei denen bereits der Besitz (nicht das Eigentum!) und nicht erst der Betrieb gebührenpflichtig ist. Aber mit dieser Festlegung fallen neben den handelsüblichen Rechnern auch Gerätschaften wie internetfähige Mobiltelefone oder PDAs darunter. Der Teilsatz „oder Aufzeichnung” (§ a million Abs. a million RGebStV) bietet weiteren Zündstoff, denn dies schließt auch an das information superhighway angebundene Systeme ein, die über keinerlei Vorrichtung zur Wiedergabe verfügen, additionally Serversysteme oder an das information superhighway angebundene Steuerungssysteme, die heutzutage in der Regel über ein ausgewachsenes Betriebssystem (Linux, homestead windows u.a.) verfügen. Selbst ein moderner information superhighway-Router mit genügend internem Speicherplatz kann streng genommen schon Inhalte aufzeichnen - und wäre damit nach RGebStV gebührenpflichtig.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja leider muss du. Aber ob die dich in ruhe lassen ist fraglich. Die sind wie Blutsauger. Ich habe Monatlich 17,03 Euro bezahlt, die haben keine ruhe gegeben. Seit eine weile zahle ich Verteljahrlich 51,09.-€ trotzdem die schicken mir Briefe das ich im minus bin. Komische weise jedes mal neue betrag steht drauf, die ich immer wider im Müll schmeißese. Ich zahle die gebühren und kann ich es auch nachweisen. Es Nervt, aber die können mich sonst am A.....sch lecken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solange kein genehmigter Befreiunsantrag vorliegt: JA!
- AntoniaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du Geringverdienerin bist, solltest Du umgehend einen Befreiungsantrag stellen. Den erhältst Du z.B. bei der Stadtverwaltung.
In dem Antrag wirst Du gefragt, wie viele Geräte Du angeschlossen hast. Wichtig ist, dass Du nur 1 TV und 1 Radio angibst. Für weitere Geräte mußt Du zahlen. Normalerweise werden die Betroffenen für 1 Jahr befreit. Du darfst nicht vergessen immer wieder pünktlich einen Neuantrag zu stellen, sonst flattern Dir Rechnungen ins Haus, die Du begleichen mußt. Das ist mir einmal passiert.
Die Pfändungsgrenze für eine Person liegt bei über 900,- €. Der genaue Betrag ist mir leider nicht bekannt. Aber wenn Du weniger verdienst, müsstest Du auf jeden Fall befreit werden. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.
Viel Glück dabei.
LG Antonia
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kannst auch von den Gebühren befreit werden, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der u. a. auf schlechtem Sehvermögen aufgebaut ist. Dann musst Du Dich an die Behörde wenden, die ihn dir ausgehändigt hat.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du musst einen Antrag stellen, vom Amt abstempeln lassen und wegschicken. Auch kannst Du, wenn Du wenig Geld zur Verfügung hast einen Grundsicherungsantrag stellen oder Mietzuschuss.