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? fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wasseruhr, muss ich bezahlen??!!?

In meinem Wohnblock gibt es insgesamt 5 Wohnungen. Als 2 Einheiten Wasseruhren privat installiert hatten, gab die Verwaltung auch in den übrigen 3 Einheiten den Auftrag Wasseruhren zu installieren. Das ganze war vor 4 Jahren.

Jetzt ist aber nur meine Wasseruhr defekt.

Wer muss die neue Wasseruhr bezahlen?

Update:

Ich bin der Eigentümer.

Update 2:

Also muss ich in dem fall die kosten übernehmen? ;(, hat die Hausverwaltung nicht auch einen anteil..? Ich habe das ja nciht mutwillig zerstört...es ist von alleine kaputt gegangen...

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Wohnungsinhaber der betreffenden Einheit.

    Grüße Uwe

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Uhren privat eingebaut wurden sind sie Sondereigentum und Du musst zahlen. Wasseruhren müssen eh alle 7 Jahren erneuert (geeicht) werden. Nur ist mir kein FAll bekannt, wo die Uhr zwischendurch kaputt gegangen ist. Sind die Uhren Gemeinschaftseigentum muss die Verwaltung das übernehmen, und Du musst es nur anteilig zahlen, aber dann bei jedem Eigentümer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    der dem die wohnung gehört ;))

    und wenn die wohnung einer größeren firma gehört, kommen in kurzer zeit mehrere arbeiter und wechseln dir das problemlos schnell aus ;))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, der Wohnungseigentümer.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an was in der Teilungserklärung steht bzw. was dazu beschlossen wurde. Die HV muss gar nichts zahlen, wenn, dann die Eigentümergemeinschaft! Also auch Du!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Moin!

    Der Wasserzähler in deiner Wohnung , ist Eigentum des Versorgers auch wenn die Wohnung dein Eigentum ist. Du bist verpflichtet den Schaden am Zähler ohne Verzug zu melden. Die Kosten werden vom Versorger getragen sofern dir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    In der Regel kommt dann eine Firma die im Auftrag des Versorgers arbeitet und tauscht den def. Zähler. Rufe deinen Versorger an und schildere ihm den Sachverhalt, er wird dir deine fragen auch ganz genau beantworten.

    Gruß Volker

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Ding gehört dem Wasserwerk. Melde es schleunigst als defekt und die müssen dann tauschen. Wichtig: Vergleiche mit den Vorjahrsverbräuchen bei der nächsten Rechnung. Dir darf keine "Hausnummer" abgezogen werfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Wasseruhren sind Gebäudebestandteile und damit Angelegenheit der Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Normalfall ist der Energieversorger dafür zuständig.( Da er ja das Geld haben will ) Ist es eine Gemeinschafts Gesellschaft, ist der Hausverwalter dafür zuständig. Der Mieter ist NICHT verpflichtet auf Moderniesierungskosten haftbar zu machen.Auf JEDEN Fall nicht der Mieter, es sei denn er hat Manipulation daran gemacht.Der Vermieter kann natürlich die Kosten auf Anteile der Miete umschlagen. Aber nicht die gesammte Summe sondern nur einen Teilbetrag.Da aber die Verwaltung den Auftrag gegeben hat,hat sie auch die Kosten zu tragen.

    Gruss Heinz_elo@yahoo.de

    Quelle(n): Selber bei den Stadtwerken Bremen gewesen
  • vor 1 Jahrzehnt

    der Wasseranbieter,alsoWasserwerke

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