Hallo, ich würd gern wissen wie es sich bei Schwangeren mit dem Urlaub verhält, vielleicht kann mir da jemand helfen. Angenommen wir haben eine Arbeitnehmerin die Schwanger geworden ist. Ihr Mutterschutz und danach der Erziehungsurlaub beginnen im August. Steht es ihr dann zu, vorher noch den kompletten Jahresurlaub für 2010 zu nehmen oder darf sie ihn nur noch anteilig nehmen, also die Tage die ihr bis August zustehen würden?
XXX2010-02-19T08:26:24Z
Beste Antwort
Der Urlaub wird berechnet bis zum Ende der Mutterschutzfrist.
Für den Mutterschutz wird dir kein Urlaub abgezogen. Aber für jeden Monat Elternzeit, wird dir 1/12 vom Jahresurlaub gekürzt. Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub durch 12 Monate geteilt = 2,5 Tage Ab 1. August Elternzeit Januar bis Juli Urlaubsanspruch 7 Monate x 2,5 Tage = 17,5 Tage
sie darf den urlaub nur anteilig nehmen und zwar bis zum mutterschutz. so war es zumindest bei mir vor ein paar jahren und ich denke nicht, dass sich daran etwas geändert hat.