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Urlaub und Mutterschutz?

Hallo, ich würd gern wissen wie es sich bei Schwangeren mit dem Urlaub verhält, vielleicht kann mir da jemand helfen. Angenommen wir haben eine Arbeitnehmerin die Schwanger geworden ist. Ihr Mutterschutz und danach der Erziehungsurlaub beginnen im August. Steht es ihr dann zu, vorher noch den kompletten Jahresurlaub für 2010 zu nehmen oder darf sie ihn nur noch anteilig nehmen, also die Tage die ihr bis August zustehen würden?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Urlaub wird berechnet bis zum Ende der Mutterschutzfrist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für den Mutterschutz wird dir kein Urlaub abgezogen. Aber für jeden Monat Elternzeit, wird dir 1/12 vom Jahresurlaub gekürzt.

    Beispiel:

    30 Tage Jahresurlaub durch 12 Monate geteilt = 2,5 Tage

    Ab 1. August Elternzeit

    Januar bis Juli Urlaubsanspruch

    7 Monate x 2,5 Tage = 17,5 Tage

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie hat Recht auf den ganz normalen Urlaub, den alle anderen Arbeitnehmer auch haben. Kannst du gut im MuSchuG nachlesen. Liebe Grüße

    http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.h...

    Quelle(n): Gerade erst gelesen
  • vor 1 Jahrzehnt

    sie darf den urlaub nur anteilig nehmen und zwar bis zum mutterschutz. so war es zumindest bei mir vor ein paar jahren und ich denke nicht, dass sich daran etwas geändert hat.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist unterschiedlich sie hat kein recht darauf den ganzen urlaub aufeinmal zu nehmen.manche chefs drücken aber ein auge zu;)

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