Hausfriedensbruch mit Schlüssel vom Vermieter?

Also bei mir in der Wohnung schauts so aus: Sie hat ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine (mini-) Küche, ein (mini-) Bad und eine Diele. In der "Diele" ist außerdem das Stromkastenzeug fürs ganze Haus untergebracht. Als wir die Wohnung angeschaut haben wurde uns gesagt (nur auf Anfrage) da muss vielleicht einmal im Jahr einer rein und den Zähler ablesen und wir müssten den dann wohl rein lassen. Damit war ich einverstanden und hab gesagt ich werde einmal im Jahr diesem jemand die Tür aufmachen. Die Wohnung wurde mit der Angabe vermietet dass sie 50m² groß sei, sie war möbliert und in der Diele waren ein Schuhschrank, ein Jackenaufhänger-Dings und ein Wäscheständer. Im Mietvertrag ist außerdem "2 Zimmer", "1 Bad", "1 Diele/Flur", "1 Nebenraum" (den gibts nicht, damit ist wohl auch die Diele gemeint) und "1 Küche" angegeben.

Nun waren am *Samstag* Nachmittag drei fremde Leute ungefragt (die ham nichtmal geklingelt), mit einem eigenen Schlüssel in unserer Wohnung, sind da wie selbstverständlich reingelaufen und haben sich da ein paar Minuten aufgehalten um den Zähler abzulesen (anscheinend).

Da ich die Rechtslage nicht kannte/kenne konnte ich sie leider nicht rauswerfen, aber ich bin schon sehr davon überzeugt dass die das nicht dürfen und dass nichtmal der Vermieter selbst ungefragt dort rein darf.
Könnte mich bitte jemand aufklären was ich in diesem Fall für Rechte und Möglichkeiten habe sowas in Zukunft zu unterbinden (und *völlig* auszuschließen, da sind immerhin unsere Sachen drin und ich mag auch nach Belieben nackt im eigenen Heim rumlaufen dürfen) , möglicherweise die Miete zu kürzen und ferner was ich rückwirkend machen kann um das nicht auf mir sitzen zu lassen :)

Vielen Dank schonmal fürs durchlesen.

Anonym2010-02-17T01:32:52Z

Beste Antwort

Nach dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung, hast Du als Mieterin auch das Recht zu entscheiden, wer sich in der Wohnung aufhält.

Zwar kann Dein Vermieter ein Zutrittsrecht zum Zähler verlangen, jedoch nicht willkürlich und nur mit Ankündigung,- Ausnahme bei Notfällen wie Stromausfall o.ä. Dadurch wird es wird es schwierig im das Zutrittsrecht vollständig zu verweigern.

Zunächst solltest Du das Schloß austauschen, mit dem Hinweis auf den unerlaubten Zutritt zur Wohnung und diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Gleichzeitig forderst Du ihn auf, alle Installationen, die nicht Deine Wohnung betreffen, zu verlegen, so daß niemand mehr Deine Wohnung betreten muß. Bis dahin mußt Du allerdings auch weiterhin einen Zutritt dulden.

Ein Mietminderungsrecht hast Du, wenn die tatsächliche Wohnfläche (Anzahl der Räume) nicht mit den Angaben im Mietvertrag übereinstimmen.

Alles verstanden??

DR Eisendraht2010-02-17T06:06:33Z

Der Zähler in der Wohnung ist eine Wertminderung, die mit der Miete vermutlich verrechnet worden ist. - Bei Ableseterminen hat der Mieter für freien Zugang zu den Zählern Sorge tragen. Sollte das nicht möglich sein, kann er einen Nachbarn seines Vertrauens oder gar den Vermieter beauftragen, den Zugang notfalls zu besorgen.
Eigenmächtiger Zugang ist dem Vermieter auf jeden Fall verboten.
Abweichungen über 10 Prozent der Wohnfläche sind ein weiterer Minderungsgrund.

papablau_baer2010-02-17T03:07:44Z

Klarer fall von Hausfriedensbruch der Vermieter darf zwar einen zutritt zur Wohnung verlangen da die Zähler in dieser sind aber er hat dieses Vorab anzukündigen.Mit einer frist die es dir erlaubt eine evtl. Notwendigen Freien tag zu organisieren falls du Arbeiten gehst oder dir eine Person zu suchen zu der du Vertrauen hast und die an diesem Tage dann den zutritt gewährleistet. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage im Notfall auch Kürzer aber mindestens 7 Tage.
Des weiteren solltest du darauf hin weisen das eine Verlegung der In Installation sinnvoll und Notwendig ist den zur gesamten Hauselektrik sollte ungehinderter zugang gewährleistet sein denn bei Notfällen wäre es eine evtl. Unzumutbare Härte wenn Nachts um 1:00 Uhr 3 Handwerker durch deine Wohnung Trampeln.
Schreibe deinen Vermieter an und verlange 1.eine Unterlassung solcher Eigenmächtigkeiten 2. Die Heraus gabe aller Schlüssel oder die Übernahme der Kosten für einen Schloss tausch und 3. Eine Entschuldigung für diesen Vorfall.
Und beim Nächsten mal einfach Raus werfen und auf das Hausrecht hinweisen und Klarstellen das ohne Vorankündigung der zutritt zur Wohnung verweigert wird sollte es dann Stress geben an der Tür einfach die Polizei an rufen und anzeige erstatten.

Wilken2010-02-17T02:53:15Z

Nein, auch wenn sie einen Schlüssel vom Hauswirt haben, dürfen nicht ungefragt in die Wohnung kommen. Sie hätten einen Termin abmachen müsse. In eisem Fall ist es Hausfriedensbruch.

stefan15312010-02-17T02:44:17Z

Der Vermieter hat kein Recht, ungefragt Deine Wohnung zu betreten. Er muss sich in einer angemessenen Zeit (1 Woche - 10 Tage) anmelden.
Einzige Ausnahme: es ist Gefahr im Verzug (z.B. aus Deiner Wohnung dringt Wasser oder Gasgeruch).

Ich hatte fast den selben Fall mal selbst, würde nun an Deiner Stelle folgendes Schreiben aufsetzten:

Sehr geehrter Herr...,

am XX.XX.2010 musste ich feststellen, daß zum angeblichen Ablesen der Stromzähler sich widerrechtlich und unangemeldet Zutritt zu meiner Wohnung verschafft wurde.

Hiermit untersage ich Ihnen, die von mir gemietete Wohnung ohne Vorankündigung zu betreten oder einem Dritten durch Überlassen des Schlüssels Zutritt zu gewähren. Im Falle der Nichtbeachtung behalte ich mir vor, das Türschloss auszuwechseln.

Danke für Ihr Verständnis.
Mfg...

Eine Mietminderung kannst Du allerdings nicht vornehmen.

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