@ John D Es geht nicht darum, welche Straftat vorrangig ist.
Die Frage ist doch, was von einem Staat zu halten ist, dessen Behörden und Politiker sich öffentlich über bestehendes Recht hinwegsetzen und sich damit auf eine Stufe mit der Mafia stellen?
Anonym2010-02-08T04:44:09Z
Beste Antwort
Man stelle sich vor: irgendjemand klaut meinen supergeilen Porsche und verscherbelt ihn an eine Person, die weiss, dass dieses Auto geklaut ist, ihn aber trotzdem behält. Nun kommt eine dritte Person auf mich zu, die sich zwar auf widerrechtlichen Wegen die Information beschafft hat, wo sich mein Porsche jetzt befindet, und will mir dieses Wissen für 50 Euro verkaufen. Bin ich jetzt ein Hehler, wenn ich dem Informanten 50 Euro gebe, damit ich mein Auto wieder bekomme?. Nein, ich denke nicht. Die unterschlagenen Steuergelder, die die Schweizer Bank verwaltet, sind Eigentum des deutschen Volkes
Die Frage hat zwei Aspekte: 1. Die rein juristische. Kenne mich da nicht aus, aber es gibt juristische Begründungen, warum es sich in diesem Fall nicht um Hehlerei handelt. S. Link. Hinzu kommt, dass es juristische Prüfungen durch die beteiligten Institutionen gab, damit diese Daten auch gerichtlich verwertbar sind. Ich gehe davon aus, dass die Verwertbarkeit gegeben ist. Wäre das nicht der Fall, gäbe es den Super-Gau für die Behörden (Millionen verpulvert, Rechtsstaat umsonst unterhöhlt etc).
2. Die darüber hinausgehende, auch moralische Frage: Daher ist "John D's" Antwort zielführend. Denn in der Politik geht es sehr oft um die Abwägung verschiedener Rechte, Werte etc. Erinnert sei an das Flugsicherheitsgesetz: Nach diesem sollten hunderte von völlig unschuldigen Menschen getötet werden, um den terroristischen Versuch, ein Flugzeug in ein Atomkraftwerk zu steuern, zu verhindern. Egal wie man zu diesem Gesetzesverstoss steht: Entscheidend ist, dass die Rechte von Bürgen offenbar nicht per se absolute Gültigkeit besitzen. Ebenso verhält es sich bei dem "öffentlichen Hinwegsetzen über bestehendes Recht": Was ist mit der Kronzeugenregelung, den V-Männern. Fazit: Mögen Juristen entscheiden, ob durch das aktuelle Vorgehen formaljuristische Prinzipien verletzt werden. Abseits dieser Disskussion bewegen wir uns in einem Graubereich. Ich persönlich habe groÃe Schwierigkeiten mit der Trickserei. Aber man sollte auch bedenken: Wer Millionenbeträge zwecks Steuerhinterziehung transferiert, ist nicht von existenziellen Nöten geplagt, sondern gierig. Er profitierte von dem System, das er betrügt. Dennoch: Meines Erachtes bleibt ein moralisches Problem.
AbschlieÃend: Der Vergleich mit der Mafia ist auch bei freundlicher Betrachtung polemisch, wenn man die Vorgehensweise der Mafia betrachtet. Es wäre angebracht, die moralische Qualität unserer (aber auch jeder anderen) Regierung zu hinterfragen. Damit meine ich nicht die konkret Handelnden, sondern das politische System. Auch wir waren in die Folterverhöre der US-Regierung beteiligt, auch wir unterstützen als waffenexportierende Wirtschaft fragliche Regimes. Unser Staat bewegt sich in vielen Fällen auf fragwürdigem moralischen Grund. Sollte Deine Meinungsbildung tatsächlich vom Verhalten bezüglich der Daten-Affäre abhängen, wäre ich sehr erstaunt.
also der staat darf straftaten begehen,deswegen sind unsere politiker gehen unsere politker immer straffrei auch,jetzt weiss ich es auch Politiker sind verbrecher
Da stehen zwei Straftaten im Wettstreit - die "Hehlerei" und die Steuerhinterziehung. Welche wiegt schwerer und welche sollte vorrangig verfolgt werden? Die Mehrheit der Bevölkerung glaubt laut vielen Umfragen, dass es wichtiger ist, ein Zeichen gegen Steuerbetrug zu setzen, durch den der Allgemeinheit jährlich Milliarden fehlen.
NACHTRAG Juristisch scheint mir das Vorgehen okay, weil das Verwerten von Bankdaten weder die Intim- noch die Privatsphäre verletzt. Im deutschen Strafprozessrecht gilt der Grundsatz, dass das Interesse des Staates an Strafverfolgung mit den privaten Interessen abgewogen werden muss. Im Fall der Steuerdaten berührt die Verwertung nur die Geschäftssphäre, und deren Schutz steht in der Güterabwägung nicht so hoch wie das staatliche Verfolgungsinteresse bei der Straftat Steuerhinterziehung.