Bussgeld in Dresden wegen " rotem Teppich " auf Fussweg vor Hotel -vorgezogener Aprilscherz?

Die Stadt Dresden hat gegen das Hotel Hilton ein Bussgeld über 35 Euro verhängt wegen eines roten Teppichs vor dem Hoteleingang, der da aber schon seit 20 Jahren üblich ist ..und will auch gegen andere Hotels in der Innenstadt vorgehen ...da das " Auslegen von Bodenbelag auf Fusswegen" gegen geltendes Recht verstösst ...kann man diese Meldung als vorgezogenen Aprilscherz sehen oder gibt es tatsächlich Beamte, die sich mit solch einem Schei...beschäftigen ? Geht es noch lächerlicher ??

2010-02-02T04:08:03Z

@ Stefan H--mal abgesehen davon, dass diese " Vorschrift" einfach nur lächerlich ist im Beug auf einen " Roten Teppich " , der überall in der Welt üblich ist .. interessant ist ja dabei, dass die Trantüten im Rathaus von Dresden schon nach 20 Jahren ( ! ) überhaupt merken, dass da einer liegt ... also für mich und ich glaube viele andere einfach nur lächerlich, dieser Bussgeldbescheid .....

Anonym2010-02-02T02:53:38Z

Beste Antwort

Es tut mir zwar weh, aber ich glaube , das ist nur bei uns möglich. Die Sesselpubser haben offensichtlich nichts wichtigeres zu tun.

DR Eisendraht2010-02-02T08:59:28Z

Wer den öffentlichen Luftraum ohne Genehmigung nutzt, ist fällig - nicht nur in Dresden. Alles, was mehr als 40 Zentimeter vom Haus entfernt ist oder absteht, kostet.

Petra2010-02-02T04:16:12Z

Natürlich geht es noch schlimmer:
Bußgeldbescheid wegen Verstoßes des Verkehrs.
...zu schnell gewesen.

Anonym2010-02-02T04:11:43Z

Die sind sowas von bekloppt. Hab mal da gewohnt. Um Kohle einzuspülen, wurde die Grundsteuer seit '99 bis heute mehr als verdoppelt. Grundsteuer für Kleingärtner über Jahre rückwirkend erhöht mit sofortiger Fälligkeit, Parkgebühren verdreifacht (die aber nur 20% Gewinn einbrachten, da man zur Kontrolle Personal einstellen musste). Jetzt kommen die mit so einem Ding! Unglaublich was sich die Kämmerer so einfallen lassen um Geld einzuspülen.
Der Bund stoppt eben wegen der Milliardenkrise Überweisungen an Kommunen. Die müssen nun zusehen wie sie sich finanzieren. Nun kommen monströse Steuerforderungen und Gebühren zutage, die evtl. möglich laut Satzung sind. Bisher waren die auf Außenplätze bei Gaststätten beschränkt. Und nun sollen sogar Teppiche von Hotels besteuert werden, die lediglich über den Gehsteig langen! Und nicht mal mit Bestuhlung belegt werden können wie bei der bereits besteuerten Gastronomie!
Da wird noch einiges auf uns zukommen mit blöden Erfindungen der Kämmerer um Geld einzutreiben. Und nicht nur in Städten im Osten ! ! !

Stefan H2010-02-02T04:03:02Z

Und wo ist jetzt das Problem? Ob Hilton, Dönerbude oder H&M. Der Verkehrsweg gehört den Fussgängern und nicht dem Hilton.
Der Teppich ragt in den Verkehrsraum hinein und hindert so manchen Füßgänger, die gesamte Verkehrswegbreite zu nutzen. Und der Verkehrsweg ist nun mal nicht 20-30 m breit!

Die Werbe- und Gestaltungssatzung B-08 der Stadt Dresden regelt das dementsprechend.
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CA4QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.dresden.de%2Fmedia%2Fpdf%2Fsatzungen%2Fsatzung_gestaltung_neumarkt.pdf&rct=j&q=dresden+Werbe-+und+Gestaltungssatzung+B-08&ei=QBRoS7W7Lpz0nQOwk8mwBg&usg=AFQjCNERDNex-Yfm-37y3_8enEJwoUAoSQ

Also muss das Hilton eine Sondergenehmigung beantragen oder den Teppich wegräumen. Räumen die den Teppich nicht weg, wird ein erneutets Bußgeld fällig und noch eines und noch eines, und irgendwann steht auf dem bescheid, 500.000 €



In diesem Sinne....

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