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Bussgeld in Dresden wegen " rotem Teppich " auf Fussweg vor Hotel -vorgezogener Aprilscherz?
Die Stadt Dresden hat gegen das Hotel Hilton ein Bussgeld über 35 Euro verhängt wegen eines roten Teppichs vor dem Hoteleingang, der da aber schon seit 20 Jahren üblich ist ..und will auch gegen andere Hotels in der Innenstadt vorgehen ...da das " Auslegen von Bodenbelag auf Fusswegen" gegen geltendes Recht verstösst ...kann man diese Meldung als vorgezogenen Aprilscherz sehen oder gibt es tatsächlich Beamte, die sich mit solch einem Schei...beschäftigen ? Geht es noch lächerlicher ??
@ Stefan H--mal abgesehen davon, dass diese " Vorschrift" einfach nur lächerlich ist im Beug auf einen " Roten Teppich " , der überall in der Welt üblich ist .. interessant ist ja dabei, dass die Trantüten im Rathaus von Dresden schon nach 20 Jahren ( ! ) überhaupt merken, dass da einer liegt ... also für mich und ich glaube viele andere einfach nur lächerlich, dieser Bussgeldbescheid .....
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es tut mir zwar weh, aber ich glaube , das ist nur bei uns möglich. Die Sesselpubser haben offensichtlich nichts wichtigeres zu tun.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die sind sowas von bekloppt. Hab mal da gewohnt. Um Kohle einzuspülen, wurde die Grundsteuer seit '99 bis heute mehr als verdoppelt. Grundsteuer für Kleingärtner über Jahre rückwirkend erhöht mit sofortiger Fälligkeit, Parkgebühren verdreifacht (die aber nur 20% Gewinn einbrachten, da man zur Kontrolle Personal einstellen musste). Jetzt kommen die mit so einem Ding! Unglaublich was sich die Kämmerer so einfallen lassen um Geld einzuspülen.
Der Bund stoppt eben wegen der Milliardenkrise Überweisungen an Kommunen. Die müssen nun zusehen wie sie sich finanzieren. Nun kommen monströse Steuerforderungen und Gebühren zutage, die evtl. möglich laut Satzung sind. Bisher waren die auf Außenplätze bei Gaststätten beschränkt. Und nun sollen sogar Teppiche von Hotels besteuert werden, die lediglich über den Gehsteig langen! Und nicht mal mit Bestuhlung belegt werden können wie bei der bereits besteuerten Gastronomie!
Da wird noch einiges auf uns zukommen mit blöden Erfindungen der Kämmerer um Geld einzutreiben. Und nicht nur in Städten im Osten ! ! !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn ich der Betreiber dieses Hotels wäre, würde ich SOFORT zumachen und woanders neu eröffnen...dann sieht die Stadt mal, wie lächerlich die 35 € im Gegensatz zu den Steuern sind, die das Hotel jährlich abdrückt...
...diese/r Beamte/SachbearbeiterIN (der/die das einleitet/bearbeitet) sollte sich schämen und mal den Dreck vor der eigenen Türe räumen -->einfach nur lachhaft
Quelle(n): meine Meinung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
naja, kleingeister.
sollen sie lieber mal in der dresdner neustadt alle hunde gegen hühner austauschen... da liegen auf den wegen nur noch eier...
erinnert mich an die szene beim bockerer, wo die viel zu lange nazi-fahne auf dem bürgersteig liegt... er solle sie aufrollen, dass sie nicht beschmutzt wird.... nach dem aufrollen war nur mehr das rote übrig....
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- neroneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da hat wohl ein unterbeschäftigter Beamter mal gelesen, dass es so genannten "gesteigerten Gemeingebrauch" gibt, also beispielsweise Kleiderständer auf den Gehstiegen und so. In der Schweiz müssen diese Ladenbesitzer auch für die Benützung des Gehsteigs bezahlen. Aber eine Busse? Die spinnen ja wirklich. Und da fragt sich ja echt, ob die Hoteleigner sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen können und eben nicht bezahlen müssen. Schade, dass da so viele Idioten sind. Dresden ist eine so schöne Stadt.
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
daniel b: Das HILTON kann man schlecht schließen und an anderer Stelle neu eröffnen.
Der Betreiber hat das Bussgeld bezahlt, sieht es aber als Spende für das Stadtsäckel.
Für den Bereich um den Neumarkt gelten spezielle Regeln.
Ich gehe jeden Tag an dem Hotel vorbei und werde mal schauen....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man sollte solche Beamte, ähnlich Kinderschändern im Internet bekannt machen, damit sie zumindest deutschlandweit zum Gespött werden und sie vom amtsärztlichen Dienst, auf ihren Geisteszustand untersuchen lassen, jährlich mindestens einmal, ähnlich dem TÜV.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer den öffentlichen Luftraum ohne Genehmigung nutzt, ist fällig - nicht nur in Dresden. Alles, was mehr als 40 Zentimeter vom Haus entfernt ist oder absteht, kostet.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Und wo ist jetzt das Problem? Ob Hilton, Dönerbude oder H&M. Der Verkehrsweg gehört den Fussgängern und nicht dem Hilton.
Der Teppich ragt in den Verkehrsraum hinein und hindert so manchen Füßgänger, die gesamte Verkehrswegbreite zu nutzen. Und der Verkehrsweg ist nun mal nicht 20-30 m breit!
Die Werbe- und Gestaltungssatzung B-08 der Stadt Dresden regelt das dementsprechend.
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd...
Also muss das Hilton eine Sondergenehmigung beantragen oder den Teppich wegräumen. Räumen die den Teppich nicht weg, wird ein erneutets Bußgeld fällig und noch eines und noch eines, und irgendwann steht auf dem bescheid, 500.000 €
In diesem Sinne....