Betty
Beste Antwort
Sorry, aber ich finde die Frage seltsam, darum frage ich vorsichtshalber mal, habt ihr die Eigentumswohnung vom Eigentümer gemietet, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Bei Eigentum erübrigt sich eigentlich diese Frage, dann musst du deinen Durchlauferhitzer selbst reparieren bzw. erneuern.
LG
Betty
No Name
du bist der eigentümer, also haftetst du!
der durchlauferhitzer ist dein eigentüm, mit dem die hausverwaltung nichts zu tun hat!
l.g.
oldie56
als besitzer selber wenn ihr mieter seit dann der besitzer
Sprendlinger
Da der Durchlauferhitzer zum Sondereigentum gehört, muss der Eigentümer dafür aufkommen. Nur bei Gemeinschaftseigentum ist die Hausverwaltung zuständig.
?
Ihr - wer sonst bitte