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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

wir haben eine eigentumswohnung unser Durchlauferhitze ist kaputt,wer haftet dafür wir oder die Hausverwaltung?

10 Antworten

Bewertung
  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sorry, aber ich finde die Frage seltsam, darum frage ich vorsichtshalber mal, habt ihr die Eigentumswohnung vom Eigentümer gemietet, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

    Bei Eigentum erübrigt sich eigentlich diese Frage, dann musst du deinen Durchlauferhitzer selbst reparieren bzw. erneuern.

    LG

    Betty

  • vor 1 Jahrzehnt

    das müßt ihr selbst bezahlen - da eigentumswohnung

    ist euer eigetnum

    Quelle(n): erfahrung als eigentümer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da der Durchlauferhitzer zum Sondereigentum gehört, muss der Eigentümer dafür aufkommen. Nur bei Gemeinschaftseigentum ist die Hausverwaltung zuständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr - wer sonst bitte

    Quelle(n): EIGENTUM VERPFLICHTET
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gehört ja die Wohnung mit allem was darin ist euch.

    Das heißt: wenn was kaputt geht , müsst ihr das selber bezahlen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du bist der eigentümer, also haftetst du!

    der durchlauferhitzer ist dein eigentüm, mit dem die hausverwaltung nichts zu tun hat!

    l.g.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alles was in der Wohnung sich befindet zahlt ihr selber,alles was außerhalb eurer Wohnung ist wird von der Rücklage bezahlt die du jeden Monat einzahlst.Also eure Hausverwaltung bezahlt es von dem Geld was ihr alle eingezahlt habt´.Bin selber Eigentümer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    als besitzer selber wenn ihr mieter seit dann der besitzer

    Quelle(n): selber besitzer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Zuordnung von Zuständigkeiten wird in der Teilungserklärung beschrieben.

    Es wird unterschieden in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.Alles was kein Gemeinschftseigentum ist,gehört zum Sondereigentum.Dieses wird oft so diffiniert,dass alles innerhalb der vier Wände Sondereigentum darstellt.

    In vielen Fällen gehören die Versorgungsleitung wie z.Bsp.Strom-Wasser-Abwasser-Gas-Leitungen zum Gemeinschaftseigentum bis zum Übergabepunkt der Wohnung.Da sich der Durchlauferhitzer üblicherweise in der Wohnung montiert ist,gehört dieser zum Sondereigentum.

    Für das Sondereigentum ist der eingetragene Eigentümer im Grundbuch verantwortlich.

    Der jeweilige Eigentümer ist in diesem Fall dann auch für die Reparatur oder Instandsetzung zuständig.

    Oftmals hilft auch die Hausverwaltung,die für das Gesamtobjekt zuständig ist weiter.

    In diesem Fall befürchte ich,dass ihr die Kosten tragen müsst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt drauf an:

    - Habt ihr die Wohnung gemietet? Wohnt ihr in eurer Eigentumswohnung? Oder habt ihr eure Eigentumswohnung vermietet?

    - Sitzt der Durchlauferhitzer in der Wohnung oder im Keller?

    - Warum / wodurch ist der Durchlauferhitzer kaputt gegangen?

    Wenn er in eurer Wohnung/gemieteten Wohnung sitz - Ihr.

    Wenn er im Keller sitzt gegebenenfalls die Hausverwaltung (kommt auf den Grund des Defekts an).

    Wenn es eure vermietete Wohnung ist die Mieter / Hausverwaltung / Ihr (kommt drauf an wer den Defekt verschuldet hat).

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