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Wenn jemand stirbt und Steuerschulden hat, bzw Kredite,muessen die Erben dann dafuer haften..?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
die Erben erhalten Alles. Das Guthaben, die Sachwerte und die Verbindlichkeiten (Schulden). Die Vorredner haben dies richtig beantwortet.
Erwähnenswert wäre hier noch, dass die die Erben eine Frist von genau 6 Wochen haben, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem sie Kenntnis gewonnen haben, dass sie Erben sind, zu prüfen, ob sie das Erbe annehmen oder aussschlagen wollen.
Hier gilt es, innerhalb dieser Frist zu prüfen, ob Schulden oder Guthaben in vorgenannter Form überwiegen. Überwiegen die Schulden, empfiehlt es sich natürlich, das Erbe auszuschlagen d.h. abzulehenen. In diesem Fall übernimmt der Staat das Erbe, wenn alle Erben diesen Weg gehen.
Mfg
Vendetta
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
na klar oder denkste Du kannst da nur Guthaben bei rausziehen? Kannst hoechsten das Erbe ausschlagen.
- bin schon daLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die gesamten Schulden, egal wer der Gläubiger ist, gehören zur Erbmasse. Ist die Erbmasse im Plus wird man das Erbe wohl annehmen und die Schulden bezahlen. Ist die Erbmasse im Minus das Erbe ablehnen und dann auch die Schulden nicht bezahlen
- leinadbhvLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn das Erbe angenommen wird ja, wenn das Erbe ausgeschlagen wird nicht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an, ob die Erben das Erbe bedingt oder unbedingt annehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur wenn Sie das Erbe "annehmen"
Man kann auch das Erbe "ablehnen", dann nicht.
Dann ist aber auch das Sparbuch mit 1 Millionen futsch, von dem Ihr dann im nachhinein erfahrt!
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nicht,wenn man das Erbe ausschlägt.Nimmt man es an,übernimmt auch die Schulden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Definitiv nicht, wenn die/der Erbe(n) das Erbe nicht annehmen bzw. antreten. Das würde aber voraussetzen, dass man vorher weiÃ, ob verstorbener Verwandte beispielsweise doch nicht der reiche Onkel war...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
es kommt dann darauf an ob die erbenden oder der erbende das erbe an nimmt dh wenn jamand stirbt dann wir von dem toten alles aufgeteilt eagl ob wäsche einrichtung oder halt schulden.......
also wenn mann dies dann annimmt dann übernimmt man auch die schulden !
lg