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Wenn jemand stirbt und Steuerschulden hat, bzw Kredite,muessen die Erben dann dafuer haften..?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    die Erben erhalten Alles. Das Guthaben, die Sachwerte und die Verbindlichkeiten (Schulden). Die Vorredner haben dies richtig beantwortet.

    Erwähnenswert wäre hier noch, dass die die Erben eine Frist von genau 6 Wochen haben, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem sie Kenntnis gewonnen haben, dass sie Erben sind, zu prüfen, ob sie das Erbe annehmen oder aussschlagen wollen.

    Hier gilt es, innerhalb dieser Frist zu prüfen, ob Schulden oder Guthaben in vorgenannter Form überwiegen. Überwiegen die Schulden, empfiehlt es sich natürlich, das Erbe auszuschlagen d.h. abzulehenen. In diesem Fall übernimmt der Staat das Erbe, wenn alle Erben diesen Weg gehen.

    Mfg

    Vendetta

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    na klar oder denkste Du kannst da nur Guthaben bei rausziehen? Kannst hoechsten das Erbe ausschlagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die gesamten Schulden, egal wer der Gläubiger ist, gehören zur Erbmasse. Ist die Erbmasse im Plus wird man das Erbe wohl annehmen und die Schulden bezahlen. Ist die Erbmasse im Minus das Erbe ablehnen und dann auch die Schulden nicht bezahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Erbe angenommen wird ja, wenn das Erbe ausgeschlagen wird nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn sie erben ja

    es sei denn sie schlagen das erbe aus -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an, ob die Erben das Erbe bedingt oder unbedingt annehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn Sie das Erbe "annehmen"

    Man kann auch das Erbe "ablehnen", dann nicht.

    Dann ist aber auch das Sparbuch mit 1 Millionen futsch, von dem Ihr dann im nachhinein erfahrt!

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht,wenn man das Erbe ausschlägt.Nimmt man es an,übernimmt auch die Schulden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Definitiv nicht, wenn die/der Erbe(n) das Erbe nicht annehmen bzw. antreten. Das würde aber voraussetzen, dass man vorher weiß, ob verstorbener Verwandte beispielsweise doch nicht der reiche Onkel war...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es kommt dann darauf an ob die erbenden oder der erbende das erbe an nimmt dh wenn jamand stirbt dann wir von dem toten alles aufgeteilt eagl ob wäsche einrichtung oder halt schulden.......

    also wenn mann dies dann annimmt dann übernimmt man auch die schulden !

    lg

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