Frage zur weiterbewilligung der GEZ befreiung... ALGII?

Ich hab mir einen antrag aus dem Inet runtergeladen, und ausgedruckt, ausgefüllt, ist eine Seite. So nun war bei meinem ALGII Bescheid ein gesondertes Blatt für die GEZ, auf dem steht wie lange mein Bescheid läuft. Aber nicht wieviel ALGII ich beziehe...
Jetzt die Frage. Reicht der GEZ antrag und das Blatt für die GEZ von der Arge aus, oder muss ich noch meinen kompletten Bewilligungsbescheid kopieren, und beifügen?

Und wie schicke ich das am besten? Normal, oder lieber per einschreiben???

RL2010-01-19T02:04:01Z

Beste Antwort

Antrag und das GEZ-Blatt reichen; der Bescheid geht die GEZ nichts an.

Da es oft vorkommt, daß die GEZ "nichts erhalten" hat: schicke den Antrag per Einschreiben/Rückschein, dann hast Du einen Nachweis.

Helgale2010-01-22T11:52:37Z

Geh zur Arge und laß Dir weiterhelfen. Ohne Bewilligungsbescheid geht gar nichts.

Banschie2010-01-19T13:49:01Z

der vordruck vom amt reicht wenn du den ausdruck von dir benutzt musst du auf ein bürgeramt gehen und das alles dann mit bewilligungsbescheid (als kopie) beglaubigen lassen damit die gez das akzeptiert.
also nimm lieber den vordruck vom amt(arge) der ist besser und einfacher und normale post reicht eigentlich aus.

?2010-01-19T12:31:54Z

Den Bewilligungsbescheid brauchen die dort bei der GEZ gar nicht mehr. Jeder, der Hartz-IV bezeiht und dann dieses Merkblatt für die GEZ auch dort hinschickt, wird automatisch für diesen Zeitraum befreit (die bei der GEZ wissen schließlich auch, dass ALG-II Empfänger befreit sind, also reicht der beigelegte GEZ-Befreiungsantrag).

?2010-01-19T10:51:58Z

Das neue Zusatzblatt für die GEZ reicht aus.

Ich hab es beim Bürgerbüro im Rathaus abgegeben. Da sagte man mir das dieses neue Blatt ausreicht. Das ist zur Vereinfachung gedacht. Portokosten kannst u damit auch sparen. Eingangsstempel für die GEZ ist dann der Stempel vom Rathaus.

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