Kann man anerkannter Kriegsdienstverweigerer und gleichzeitig untauglich sein?
Mein Freund ist beides und meint, dass er damit zu einer absoluten Minderheit gehört bzw. der einzige in der BRD ist, denn wenn man untauglich ist, kann man nicht den Kriegsdienst verweigern und auch keinen Ersatzdienst leisten.
2009-12-26T00:15:06Z
Bitte keine weiteren vollkommen schwachsinnigen Antworten. Wo bin ich hier eigentlich, im Kindergarten?
Anonym2009-12-26T05:42:49Z
Beste Antwort
komische frage.. ich versuch mal ne antwort:
wenn erst verweigert, dann gemustert wird (da kommt man nicht drumrum) und untauglich gestuft ist, braucht er weder dienst an der waffe, noch ersatzdienst zu leisten
wenn er erst verweigert, dann tauglich gemustert wird, und aus einem geburtenstarken jahrgang kommt, KANN es aber auch sein, dass er nicht einberufen wird. er muss dann auch keinen ersatzdienst leisten.
wird er erst als untauglich gemustert, braucht er nicht mehr verweigern und auch keinen ersatzdienst zu leisten.
ist er tauglich gemustert, KANN er verweigern (dann aber ersatzdienst!)
dass rollstuhlfahrer zur musterung müssen, ist mir neu!
Macht doch keinen Sinn: man verweigert den Kriegsdienst, damit man ihn nicht ableisten muÃ. Statt dessen leistet man Ersatzdienst. Untauglich ist man, wenn bei der Musterung festgestellt wird, dass man für den Kriegsdienst nicht taugt und deshalb nicht eingezogen werden kann. Weshalb sollte man dann noch verweigern? Rein praktisch müÃte die Behörde zwei Bescheide erlassen: 1. den Ausmusterungsbescheid und 2. die Anerkennung als Wehrdienstverweigerer. Warum sollte sie sich doppelte Arbeit machen wenn der Fisch mit dem ersten Bescheid schon vom Teller ist? Das ist bei Behörden eigentlich unüblich. Ich glaube, Dein Kumpel will sich nur wichtig machen. Wenn du sicher sein willst, lass Dir doch einfach beide Bescheide zeigen.
Wehrpflicht und Ersatzdienst werden nur von gesunden, jungen Männern eingefordert. Wer krank, behindert oder geistig gestört ist, muss weder das eine noch das andere. Selbst wenn jemand dann vorauseilend den Kriegsdienst verweigert hat, bleibt er untauglich und muss nicht zum Ersatzdienst.