zuständigkeit medizinischer dienst?

bekam heute ein schreiben meiner krankenkasse, in dem steht, daß mich ihr medizinischer dienst als gesund befundet und ich ab montag wieder arbeiten soll. da ich allerdings immer noch gesundheitliche probleme habe, werde ich dies natürlich nicht tun. jetzt meine frage: ist der medizinische dienst überhaupt berechtigt, dies ohne untersuchung zu tun und ist der überhaupt schon zuständig, da die 6 wochen lohnfortzahlung noch nicht abgelaufen sind?
würde mich auch über rechtliche grundlagen freuen.

Anonym2009-12-11T11:02:12Z

Beste Antwort

Das ist leider durchaus üblich und durchaus nicht selten. Wenn dein Arzt dich weiter Krankschreibt dann bekommst sowieso gleich eine Vorladung zum ,Vertråuensarzt.
ff

Wagemut2009-12-11T12:29:36Z

Das ist unglaublich! Ich würde Dir empfehlen den Fall der Verbraucherzentrale zu schildern, die kennen sich sehr gut mit der rechtlichen Seite aus und können Dir bestimmt weiter helfen!

Wilhelm-Tell2009-12-11T10:07:13Z

Schriftlich Einspruch erheben! ( Brief einschreiben lassen bei der Poststelle)
Deinen Arzt konsultieren und dir ein Arztzeugniss ausstellen lassen!!
So bist du auf der sicheren Seite!!

Lars2009-12-11T09:49:10Z

Was Porre schreibt ist richtig.
Aber man sollte auf das Schreiben schriftlich Einspruch erheben,
da keine ärztliche Untersuchung statt gefunden hat.
Weiterhin vom Hausarzt krankschreiben lassen.

sr_fruehling2009-12-11T09:33:45Z

Schreib einen Widerspruch an den MDK, in dem du eine Untersuchung in ihrem Haus anbietest. Freundlich, aber bestimmt. In der Regel wird dich bei bestehenden gesundheitlichen Problemen auch der Arzt des med. Dienstes weiterhin krank schreiben. Bis dahin legst du deinem Arbeitgeber eine Krankmeldung deines Arztes vor. Bei einer Untersuchung wird der Arzt des MDK schnell merken, wie es um deine Gesundheit steht. Nebenher kannst du bei der Rentenversicherung noch eine Umschulung anfordern, wenn dein Gesundheitszustand ein Weiterarbeiten in deinem bisherigen Beruf nicht mehr möglich macht. Telefonisch einen beruflichen REHA-Antrag anfordern und bearbeiten.

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