Arbeitgeber streicht Weihnachtsgeld?

Darf ein Arbeitgeber ohne zustimmung der Belegschaft das Weihnachtsgeld streichen ?
Gruß Guido

häschen2009-11-26T22:54:17Z

Beste Antwort

Bei meinem Mann wurde das gemacht, zwar nicht komplett aber zu einem Drittel!
Ob die das dürfen??? Gute Frage. Ich habe bei einigen Dingen, die bei meinem Mann auf der Arbeit laufen Zweifel ob das erlaubt ist! Aber der Arbeitnehmer ist erpressbar! Leider! Wer muckt oder sich beschwert oder nur hinterfragt ob dass (was auch immer) gesetzlich erlaubt ist der fliegt! Deshalb hält man den Mund und erträgt es - in der Hoffnung dass es irgendwann wieder besser wird und die angebliche Besserung der Wirtschaftslage vielleicht irgendwann auch mal beim Arbeitnehmer ankommt!
Und wenn die Belegschaft bei der Streichung des Weihnachtsgeldes nicht zustimmt droht der Chef mit Entlassungen, dann stimmt die Belegschaft schnell zu! Keiner will seinen Job aufs Spiel setzen!

forelle3520002009-11-26T23:32:27Z

wenn das Weihnachtsgeld kein Bestandteil des Tarifvertrags ist, dann darf er es. Schau doch einmal auf den Bescheid der letzten Weihnachtsgeldzahlung, da steht meistens: diese Zahlung ist eine freiwillige Leistung und kann zu jeder Zeit widerrufen werden, oder so ähnlich. Dann hat man leider keinen Anspruch.

flachdachdecker2009-11-26T23:21:02Z

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld im Tarifvertrag enthalten geht das streichen nicht so ohne weiteres über die Bühne. Anders ist es wenn die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis erfolgte. Meist gibt es dann vor der Auszahlung ein Schreiben in dem der Arbeitgeber mitteilt das er lediglich freiwillig Weihnachtsgeld zahlt und das für das bzw. die Folgejahre kein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Dieses schreiben muss unterschrieben werden und geht an den arbeitgeber zurück, wer nicht unterschreibt kriegt dann auch kein Weihnachtsgeld. Ist die Regelung in Deiner Firma so, hast Du leider schlechte Karten.....

ascalon26072009-11-26T23:13:46Z

In den meisten Arbeits-und Tarifverträgen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung ds Arbeitgebers festgeschrieben.
Behält sich der AG bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vor kann diese Leistung jederzeit widerrufen werden.

Brian W. Ashed2009-11-26T22:58:26Z

Wenn der Arbeitgeber gut beraten wurde, dann war die Zahlung von Weihnachtsgeld stets freiwillig. Und die erneute Zahlung verpflichtete ihn zu nichts.

Grundsätzlich darf er es also.

Kommt jedoch auf den Einzelfall drauf an.