Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Arbeitgeber streicht Weihnachtsgeld?

Darf ein Arbeitgeber ohne zustimmung der Belegschaft das Weihnachtsgeld streichen ?

Gruß Guido

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei meinem Mann wurde das gemacht, zwar nicht komplett aber zu einem Drittel!

    Ob die das dürfen??? Gute Frage. Ich habe bei einigen Dingen, die bei meinem Mann auf der Arbeit laufen Zweifel ob das erlaubt ist! Aber der Arbeitnehmer ist erpressbar! Leider! Wer muckt oder sich beschwert oder nur hinterfragt ob dass (was auch immer) gesetzlich erlaubt ist der fliegt! Deshalb hält man den Mund und erträgt es - in der Hoffnung dass es irgendwann wieder besser wird und die angebliche Besserung der Wirtschaftslage vielleicht irgendwann auch mal beim Arbeitnehmer ankommt!

    Und wenn die Belegschaft bei der Streichung des Weihnachtsgeldes nicht zustimmt droht der Chef mit Entlassungen, dann stimmt die Belegschaft schnell zu! Keiner will seinen Job aufs Spiel setzen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Arbeitgeber gut beraten wurde, dann war die Zahlung von Weihnachtsgeld stets freiwillig. Und die erneute Zahlung verpflichtete ihn zu nichts.

    Grundsätzlich darf er es also.

    Kommt jedoch auf den Einzelfall drauf an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In den meisten Arbeits-und Tarifverträgen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung ds Arbeitgebers festgeschrieben.

    Behält sich der AG bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vor kann diese Leistung jederzeit widerrufen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn das Weihnachtsgeld kein Bestandteil des Tarifvertrags ist, dann darf er es. Schau doch einmal auf den Bescheid der letzten Weihnachtsgeldzahlung, da steht meistens: diese Zahlung ist eine freiwillige Leistung und kann zu jeder Zeit widerrufen werden, oder so ähnlich. Dann hat man leider keinen Anspruch.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld im Tarifvertrag enthalten geht das streichen nicht so ohne weiteres über die Bühne. Anders ist es wenn die Zahlung von Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis erfolgte. Meist gibt es dann vor der Auszahlung ein Schreiben in dem der Arbeitgeber mitteilt das er lediglich freiwillig Weihnachtsgeld zahlt und das für das bzw. die Folgejahre kein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Dieses schreiben muss unterschrieben werden und geht an den arbeitgeber zurück, wer nicht unterschreibt kriegt dann auch kein Weihnachtsgeld. Ist die Regelung in Deiner Firma so, hast Du leider schlechte Karten.....

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.