Muß ich den Schlüssel der Wohnung schon vorzeitig abgeben?
Ich habemeine Wohnung zum 30.11.09 gekündigt. Bin aber schon am 31.10.09 ausgezogen. Da ich keinen nachmieter hattemuß ich im November noch Miete zahlen und die Wohnungvon tapeten und laminat befreien. Mein vermieter wil jetzt schon einen Schlüssel haben obwohl ich noch renovieren muß . Muß ich den rausgeben? Ich finde es reicht bei der offiziellen Schlüsselabgabe ende des Monats. Er willbestimmt nur vorher die Wohnung genau und allein inspizieren und mir einiges vorwerfen zu Unrecht.
Anonym2009-11-13T00:07:18Z
Beste Antwort
Nein abgeben nicht. Du musst die Wohnung Allerdings zwecks Besichtigung öffnen. Mfg
Er hat keinen Anspruch auf den Schlüssel, aber Du musst zu Besichtigungsterminen hin, wenn ein Nachmieter gesucht wird. Du kannst aber schnell eine Arbeiten erledigen und dann die offizielle Ãbergabe machen.
Du musst den Schlüssel erst bei der Wohnungsübergabe zurück geben.
Dein Vermieter muss Dir erst am 31.05.2010 Deine Kaution zurück zahlen.
Ich nehme an, dass Du das Laminat selbst verlegt hast, so dass Du jetzt die Wohnung in den vertragsgemäÃen Zustand zurück versetzen musst, sonst wäre das unüblich.
Du muÃt den Schlüssel erst zum Ende der Mietzeit übergeben, also am 30.November. Vorher kannst du in der Wohnung tun und lassen, was du willst. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf freien Zugang. Wenn er die Wohnung besichtigen will, z.B. mit Mietinteressenten, muà er das mindestens ein paar Tage vorher mit dir absprechen.
Ich würde dir raten, bei der Ãbergabe unbedingt einen unanhängigen Zeugen dabeizuhaben und ein Protokoll anzufertigen. Darin werden etwaige Mängel genau festgehalten, also z.B. mangelhafte Renovierung oder Schäden an der Einrichtung. Hinterher kann der Vermieter dann nicht auf "erfundene" Schäden oder Absprachen zurückgreifen.
Was das Renovieren beim Auszug angeht, lies ganz genau deinen Mietvertrag durch. Laà dich am besten bei einem Fachanwalt beraten (Mieterverein). Oft sind die Klauseln, die zu einer Renovierung bei Auszug verpflichten, inzwischen ungültig.
Der Schlüssel ist erst nach Ablauf der Mietzeit fällig. Wenn der Vermieter den vorher haben will, darf er notfalls die Novembermiete zurückzahlen. Doppelt geht nicht!