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wieviele schlüssel für eine wohnung?

ich habe eine wohnung gemietet aber die Hausmeister will nich mir die zweite schlüssel geben. Ich glaub das ist meine recht aber wo kann ich finden diese Gesetz? Ich möchte gerne diese Gesetz finden für nicht bezahlen die kopie von meine teuer schlüsse

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dir müssen die Schlüssel ausgehändigt werden die auch im Mietvertrag stehen.

    Wenn Du irgendwann wieder ausziehen solltest, musst Du ja auch diese Schlüsselmenge wieder abgeben.

    Quelle(n): m+m
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dir müssen alle Schlüssel ausgehändigt werden:http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-W...

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sei schlau und tausch das Schloss an der Wohnungstür aus. Kann man selber machen, kostet nicht viel Geld.

    Das alte Schloss verwahrst du, bist du wieder ausziehst.

    So kann der Hausmeister auch nicht in deine Wohnung. Ungefragt darf er das sowieso nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise ist es üblich, dass es 3 Schlüssel pro Wohnung gibt. Der Hausmeister / Vermieter darf keinen Schlüssel behalten. Du hast auch das Recht das Wohnungsschloß auszuwechseln, aber das nutzt Dir wenig, wenn Du nur einen Haustürschlüssel hast. Der Vermieter muss Dir so viele Schlüssel geben, wie Du benötigst (Putzfrau, Altenpflege, Freund etc) aber die sind alle Kostenpflichtig. Es gibt kein Gesetz was die Schlüsselzahl festlegt, aber der Vermieter / Hausmeister soll Dir schriftlich geben, dass er keinen Schlüssel zurück hält.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/mietrec...

    Der Hausmeister darf keinen Schlüssel behalten und alle Schlüssel müssen Dir ausgehändigt werden und oftmals sind es sogar 3 Stück, die für die Wohnungstüre gemacht sind.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    . Wie viele Schlüssel muss mir der Vermieter beim Einzug geben?

    Audio

    Das hängt davon, wie viele Menschen mit Ihnen zusammenwohnen werden. Natürlich muss jeder, der den Mietvertrag mit unterschrieben hat, beim Einzug einen Schlüssel bekommen. Anspruch auf einen eigenen Schlüssel haben aber auch Menschen, die bei Ihnen leben und nicht im Vertrag stehen, wie Lebenspartner, größere Kinder oder Großeltern.

    Ein alleinstehender Mieter kann zwei Schlüssel verlangen, um einer Vertrauensperson im Urlaub den Zugang zu ermöglichen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 103 C 406/90). Die Kosten für die Schlüssel trägt der Vermieter.

    2. Welche Schlüssel muss mir der Vermieter aushändigen?

    Er muss Ihnen Schlüssel für Haus- und Wohnungstür, für Nebenzimmer wie Keller oder Dachboden sowie natürlich für den Briefkasten geben.

    3. Kann ich auch für meine Putzhilfe einen zusätzlichen Schlüssel bekommen?

    Ja. Sie dürfen so viele Schlüssel verlangen, wie Sie benötigen. Brauchen Sie für eine Reinigungskraft, eine Tagesmutter oder den Zeitungsboten weitere Schlüssel, können Sie diese vom Vermieter verlangen (Amtsgericht Karlsruhe, Az. 12 C 319/95; Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 2 C 332/85). Das gilt auch, wenn der Zusatzbedarf erst nach dem Einzug entsteht.

    Die Kosten für nachträgliche zusätzliche Schlüssel trägt aber der Mieter. Sie dürfen die gewünschten Zusatzschlüssel auch selbst nachmachen lassen.

    4. Muss ich den Vermieter informieren, wenn ich Schlüssel selbst nachmache?

    Ja. Bei einfachen Schlüsseln reicht das aus. Bestimmte Sicherheitsschlüssel können Mieter aber ohne die zugehörige Berechtigungskarte vom Vermieter nicht nachmachen lassen. Will Ihnen der Vermieter die Berechtigungskarte nicht geben, können Sie die Herausgabe eines zusätzlichen Schlüssels gerichtlich erzwingen (Landgericht Berlin, Az. 65 T 92/90).

    5. Darf mein Vermieter Schlüssel der Wohnung „für alle Fälle“ behalten?

    Nein, außer Sie erlauben es ihm. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt er damit ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch. Sie könnten Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem dürfen Sie Ihre Wohnung dann fristlos kündigen (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98).

    Selbst wenn Sie dem Vermieter den Besitz eines Schlüssels erlauben, darf er in Ihrer Abwesenheit nur in Notfällen oder mit Ihrer Erlaubnis in die Wohnung.

    Stellen Sie fest, dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat und ihn nicht herausgibt, dürfen Sie das Wohnungstürschloss auf seine Kosten auswechseln lassen (Amtsgericht Köln, Az. 217 C 483/93).

    6. Muss der Vermieter einen Schlüssel haben, wenn ich in Urlaub fahre?

    Nein. In Notfällen soll der Vermieter aber während Ihrer Abwesenheit in die Wohnung können. Dafür muss er wissen, wer den Schlüssel hat. Der Bundesgerichtshof ist streng: Informieren Sie den Vermieter nicht, müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).

    Voraussehbare Schäden, die in Ihrer Abwesenheit in der Wohnung entstehen könnten, müssen Sie verhindern. Deswegen sollten Sie einem Freund oder einem Nachbarn einen Schlüssel übergeben, damit dieser dort regelmäßig nach dem Rechten sieht.

    Sie selbst sollten vor der Abreise alle Fenster und Türen schließen, die Wasserleitung abdrehen und bei Elektrogeräten den Stecker ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vermieter muss dir ausreichend Schlüssel zur Verfügung stellen und darf keinen selbst behalten, es sei denn, dass du damit einverstanden bist.

  • Anne
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel sind dem Mieter auszuhändigen. Achte darauf, dass die Anzahl der Schlüssel korrekt im Mietvertrag stehen.

    Und noch eines, frage den Hausmeister wozu er den zweiten Schlüssel braucht. Kommt die Antwort, damit er im Notfall schnell in deiner Wohnung etwas reparieren kann, dann verstößt er damit gegen das Gesetz. Sollte er gegen deinen Willen die Wohnung mit diesem Schlüssel betreten, kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

    Verweigert er dir auch weiterhin die Schlüssel, informiere Deinen Vermieter schriftlich, dass du alle Schlüssel zur Wohnung erhalten willst.

    Wird dir auch dies verweigert, dann bau das Schloss aus, ersetze es durch ein eigenes. Ganz wichtig, das jetzige Schloss unbedingt aufheben und beim Auszug wieder einbauen.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst beide Schlüssel bekommen. Der Vermieter darf kienen Schlüssel behalten. Tut ers doch (angeblich wegen gefahrensituation) und er kommt in deine Wohnung macht er sich strafbar.

    Trotzdem muss er wissen wenn ein Notfall ist, wer noch einen schlüssel hat (z.N. diene Eltern).

    LG *Rose ♥*

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach doch einfach den Schlüssel nach.Das kostet etwa 6 Euro und du brauchst dich nicht mit dem Hausmeister abärgern.

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