Endet die ärztliche Schweigepflicht mit dem Tod eines Menschen?
Darf ein Arzt über einen Patienten Auskunft geben wenn dieser verstorben ist, obwohl der Patient dies zu Lebzeiten verboten hatte?
Darf ein Arzt über einen Patienten Auskunft geben wenn dieser verstorben ist, obwohl der Patient dies zu Lebzeiten verboten hatte?
Divisor Labiorum
Beste Antwort
Nein, die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod. Auch die Erben können den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. Der Arzt darf allerdings sein Schweigen brechen, wenn seine Aussage in einem Rechtsstreit benötigt wird, und wenn er dem Willen des Verstobenen folgend aussagen dürfte - wenn z.b. der Verstorbene dem Arzt etwas zur erbfolge erzählt hat und erklärt hat, daß, wenn jemand den Arzt fragen würde, dieser dazu was sagen sollte.
BIGGI
Nein darf er nicht,denn die schweigepflicht gilt immer auch nach dem Tod
Nagual
Schweigepflicht besteht allgemein, auch über den Tod hinaus.
Eine andere Sache ist es bei >öffentlichem Interesse<.
Wer das festlegt, wieweit sich die Medien da auf "dünnes Eis"
begeben, muà man den Gerichten überlassen!
Historische Personen, etwa Napoleon, Karl der GroÃe,
sind anscheinend davon ausgenommen. Aber die Ãrzte,
welche über sie schreiben waren auch nicht Hausarzt
oder Behandler des Toten.
Loichtfoier
Ja, aber nur gegenüber bestimmten Institutionen und Personengruppen. Insbesondere, wenn die Ursache des Todes infrage steht.
Helmut B
Grundsätzlich - endet die Schweigepflicht nicht, - bei öffentlichem INTERESSE - kann die JUSTIZ jedoch Ausnahmen zulassen und die Rechtswidrigkeit aufheben. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine VIP - Person eines unnatürlichen Todes stirbt. Der Arzt kann sich zuvor aber auch die Genehmigung der FAMILIE einholen, Aussagen zu machen !