Endet die ärztliche Schweigepflicht mit dem Tod eines Menschen?

2009-11-11T14:41:58Z

Darf ein Arzt über einen Patienten Auskunft geben wenn dieser verstorben ist, obwohl der Patient dies zu Lebzeiten verboten hatte?

Divisor Labiorum2009-11-12T11:26:27Z

Beste Antwort

Nein, die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod. Auch die Erben können den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. Der Arzt darf allerdings sein Schweigen brechen, wenn seine Aussage in einem Rechtsstreit benötigt wird, und wenn er dem Willen des Verstobenen folgend aussagen dürfte - wenn z.b. der Verstorbene dem Arzt etwas zur erbfolge erzählt hat und erklärt hat, daß, wenn jemand den Arzt fragen würde, dieser dazu was sagen sollte.

BIGGI2009-11-18T10:21:53Z

Nein darf er nicht,denn die schweigepflicht gilt immer auch nach dem Tod

Nagual2009-11-17T10:27:00Z

Schweigepflicht besteht allgemein, auch über den Tod hinaus.
Eine andere Sache ist es bei >öffentlichem Interesse<.
Wer das festlegt, wieweit sich die Medien da auf "dünnes Eis"
begeben, muß man den Gerichten überlassen!

Historische Personen, etwa Napoleon, Karl der Große,
sind anscheinend davon ausgenommen. Aber die Ärzte,
welche über sie schreiben waren auch nicht Hausarzt
oder Behandler des Toten.

Loichtfoier2009-11-17T05:15:30Z

Ja, aber nur gegenüber bestimmten Institutionen und Personengruppen. Insbesondere, wenn die Ursache des Todes infrage steht.

Helmut B2009-11-16T20:45:45Z

Grundsätzlich - endet die Schweigepflicht nicht, - bei öffentlichem INTERESSE - kann die JUSTIZ jedoch Ausnahmen zulassen und die Rechtswidrigkeit aufheben. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine VIP - Person eines unnatürlichen Todes stirbt. Der Arzt kann sich zuvor aber auch die Genehmigung der FAMILIE einholen, Aussagen zu machen !

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