Eilige Frage Gehört die Schichtzulage( z.b. Nachtschicht usw.) zum Einkommen . Mein Bekannter geht Arbeiten. Der Lohn reicht nicht. Er bekommt zusätzlich HartzIV. Werden die Zuschläge zum Einkommen hinzugezogen oder sind sie abzugsfrei ?
Bitte nur beantworten wenn ihr absolut Bescheid wisst. Danke im Voraus.
Anonym2009-10-26T07:06:42Z
Beste Antwort
Ein Hartz 4 Empfänger hat mal in einer Einkaufst. Geld gesammelt. Auch das wurde ihm angerechnet. Ich würde erst mal den Mund halten. Mein Bruder macht einen 400 € Job. Mieterhöhung und Spritgeld fressen die 160 € Netto wieder auf. Er geht für nix arbeiten. Wenn er kündigt hat er Hartz 4 Kürzung. Im Amt sitzt die MACHT !!!! Das Hartz 4 Schrott ist zeigt 170.000 Beschwerden.
Ach Gott die armen Hartz4-Empfänger, was macht eine Kassiererin odóder Friseuse. Jetzt wird auch noch Kindergeld erhöht, damit der Steuerzahler noch mehr für die Familienplanung anderer aufkommen muß. Reguläre Arbeit lohnt sich kaum noch. Warum soll dann überhaupt noch gearbeitet werden. Hartz4 für alle. Und in Zeiten von Kinderkrippen, Kitas, Horte und Ganztagesschulen brauhst Du kein Hartz 4 - geh arbeiten.
Nicht angerechnet werden: Erziehungsgeld, Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, oder solche, die in entsprechender Anwendung des BVG gewährt werden. Die Verletzenrente hingegen ist nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anrechenbares Einkommen beim ALG II. Bedeutet im Umkehrschluß: Schichtzulagen werden als Einkommen angerechnet -