Schwanger sein - schlimmer als ne ansteckende, Tod bringende Krankheit?

Meine Tochter (21) ist schwanger. Da sie noch in der Probezeit war (angestellt auf 400-Euro, mit soz. Absicherung) wurde sie einfach rausgesetzt. Aus Lohn und damit soz. Absicherung wurde sie bereits vor 4 Wochen raus genommen und erfuhr das aber erst letzte Woche. Fein!!! Sie ist also nicht mehr krankenversichert. Bei einer Freundin hat eine Azubi (Fitnesskauffrau) nach 2 Wochen geschmissen, meine Tochter hätte gern auch noch eine dritte Ausbildung gemacht (2 abgeschlossene hat sie schon - Kosmetikerin und Wellnesstrainerin). Ihre Freundin rief ihre grosse Chefin an und diese antwortete "Um Gottes Willen - das können wir doch nicht machen, nein das geht nun wirklich nicht". Was meine Tochter anpackt bringt sie auch zu Ende.
Armes Deutschland kann man da nur sagen. Ein Kind zu bekommen ist hier anscheinend die schrecklichste "Krankheit " die man haben kann. Wo soll das noch hin führen????

Maeve Dragon2009-10-04T01:50:39Z

Beste Antwort

Das liegt am Mutterschutzgesetz. Das ist sehr gut für alle Frauen, die schwanger werden, aber sehr kostspielig für die Firmen, die diesen Mutterschutz ja tragen müssen.
Bei Frauen auf 400€ Basis übersteigen die Kosten eindeutig den Nutzen durch die Arbeitskraft der werdenden Mutter.
Alles hat irgendwo auch seine Nachteile, fürchte ich. Tut mir sehr Leid für deine Tochter, aber es wird sie vermutlich niemand einstellen, solange sie noch schwanger ist.
Schon gar nicht für eine Ausbildung, die länger dauert als die Schwangerschaft, denn zur Geburt und danach gäbe es eine Unterbrechung.
Es ist aber genau geregelt, wieviel Fehlzeit eine Person in der Ausbildungszeit haben darf. Es ist sehr vertrackt, wenn ich das mal so sagen darf.
Aber deine Tochter hätte ihre Schwangerschaft besser erst später "bemerken" sollen.
Dann wäre in Sachen Entlassung der volle Mutterschutz zum tragen gekommen.
Ehrlichkeit wird eben leider nicht immer belohnt.
Aber deine Tochter ist noch jung und kann nach der Entbindung eine neue Ausbildung beginnen.
Ist halt alles dumm gelaufen.

?2009-10-06T14:54:28Z

Mein Vater war auch mal Selbstständig. Praxis für Physiotherapie. 2 Angestellte, beide dauernd krank. Kaum Einnahmen, aber 2 Gehälter, Miete, Sozialabgaben, Steuern....... Unzufriedene Patienten. Sprach sich in der kleinen Stadt rum. Patienten blieben aus. Pleite, Insolvenz, Ende.

Moralisch ist eine Kündigung einer Schwangeren nicht gut. Für einen Kleinbetrieb leider gar nicht vertretbar.

Es ist von Seiten des Betriebs leider nachvollziebar.

Ich war in einem Betrieb mal dafür zuständig Bewerbungen zu sortieren. Alleinerziehend, verheiratet im Gebärfähigen alter, 3 Kinder wurden sofort aussortiert.

whyskyhigh2009-10-04T16:19:04Z

wehre dich und beschwere dich
weil opfer sein ist nicht gut

Anonym2009-10-04T08:36:31Z

Schwangere stehen unter Kündigungsschutz, sie hätte den Arbeitgeber gar nichts von der Schwangerschaft erzählen müssen bzw. bis nach der Probezeit warten können. Sie sollte einen ANwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Ich glaube nicht dass auch in der Probezeit eine Kündigung bei Schwangeren so einfach ist.

Übrigens war es schon vor 30 Jahren so, dass man als junge Frau ungerne eingestellt wurde da eine Schwangerschaft ja nie auszuschließen war. Die Gesetze haben sich wohl verbessert, aber die Menschen nicht.

Habe zum Thema einen Link gefunden, der hilfreich sein könnte:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwanger-w%C3%A4hrend-der-Probezeit-__f47431.html

Habe noch folgendes gefunden:
In § 5 MuSchG ist die Mitteilungspflicht geregelt. Die werdende Mutter SOLL dem Arbeitgeber die Mitteilung machen. Dieser MUSS die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Für die werdende Mutter besteht also kein gesetzlicher Zwang, ihre Schwangerschaft bekannt zu geben. Einer werdenden Mutter während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von Demnach darf einer werdenden Mutter während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder bis zu zwei Wochen nach der ausgesprochenen Kündigung bekannt gegeben wurde. Dies gilt auch in der Probezeit.

Anonym2009-10-04T08:35:43Z

Guten Tag, willkommen in der Welt des real existierenden Kapitalismus.

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