Mein Arbeitskollege ist geschieden,hat ein Kind von 9 Jahren und zahlt Kindesunterhalt in Höhe von 250€ monatlich.Nun möchte seine Exfrau eine Beteiligung an der Klassenfahrt des Kindes von ihm haben.Soweit er mir mitgeteilt hat muß er das wohl zusätzlich zahlen (Sonderbedarf).Er würde sich auch zur hälfte daran beteiligen.Die Frage die wir uns jetzt aber auf der Arbeit gestellt haben ist,ob er das beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann.Weiß jemand wie sich die Rechtslage da verhält. Um gleich wieder dummen Sprüchen vorzubeugen.Es war ein Thema in der Pause.Bitte nur sachliche Antworten und keine persönlichen Meinungen und Empfindungen.
junile2009-09-10T08:45:10Z
Beste Antwort
Steuerlich absetzbar als Sonderausgaben sind nur Unterhaltszahlung an geschieden oder getrennt lebende Ehegatten, vorausgesetzt der Empfänger stimmt zu. Was man bei der Steuererklärung versuchen könnte ist eine Absetzung unter außergewöhliche Belastungen. Definiert werden die nämlich als zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichem Familienstandes entstehen. Versuchen würde ich das auf jeden Fall, ob das FA es akzeptiert, weiß ich nicht. Wichtig ist dabei allerdings auch eine Quittung über den Betrag, der als "Beteiligung an einer Studienfahrt" ausgestellt ist. So könnte es klappen.
Nein, er kann ja schon jene 250,00 € monatlichen Kindesunterhalt, was im übrigen der untersten Einkommensstufe entspricht, steuerlich absetzen. Wie immer im Steuerrecht gibt es natürlich auch eine Möglichkeit, für jene Belastung eine steuerliche Erleichterung zu erfahren - nur da müÃte er einen Steuerberater beauftragen - denn alles geht hier ja nicht zum Null-Tarif -
Aus eigener Erfahrung in der Familie, weià ich das es gezahlt werden muss( auch Sonderbedarf) und absetzen kann man es nicht. Scheint ungerecht.....ist natürlich immer im Interesse des Kindes. :-)