Anonym
Beste Antwort
Nein, mit dem Verbot von Kauf und Nutzung geht das Verbot des Besitzes einher.
Anonym
Erst ab 18 darfst du Zigaretten in der Ãffentlichkeit rauchen (oder war das 16 ?).
ascalon2607
Ganz ehrlich,es ist für mich immer wieder erschreckend wie wenig Ahnung die meisten von gültigen Gesetzen haben.
Jugendschutzgesetz
§ 10
Rauchen in der Ãffentlichkeit, Tabakwaren
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Ãffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
In der Ãffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
§ 28 (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig...
12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
Der Besitz selbst ist nicht verboten.
Auch das Rauchen ist an sich nicht verboten.Das Verbot beschränkt sich lediglich auf das Rauchen in der Ãffentlichkeit und den Kauf von Tabakwaren.
Anonym
Offiziell eigentlich nicht, aber die Bullen machen da nichts. Ich hab auch schon vor denen geraucht (mit 17), die haben sie mir nie weggenommen.
Anonym
Natürlich darfst du.
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