Was darf man bei einem Hausfriedensbruch tun?

Also ich frage mich wie das aussehen würde wenn einer in mein Haus einsteigen würde, sprich was darf ich dann tun? Was passiert zb wenn mann denjenigen erschiesst? Oder einem das Messer ausrutscht? Ist jetzt eigentlich eine rein hypothetische Frage aber es nimmt mich trotzdem wunder, da ich bei google nicht interessantes darüber gefunden habe.

2009-09-02T07:10:15Z

Bei der Waffe nehmen wir jetzt mal an das man dafür auch ne bewilligung hat, zudem ist die Frage auf das Gesetz in der Schweiz gedacht (falls in diesem Punkt ein unterschied besteht)

Lilly2009-09-02T07:08:02Z

Beste Antwort

Du darfst auf ihn losgehen, bis er kampfunfähig ist.
Vielleicht nicht gleich erschiessen....
Dann musst Du sofort aufhören, darfst ihn aber festhalten (z. B. fesseln) bis die Polizei da ist, und "übernimmt"

Toxie582009-09-02T15:58:27Z

in amerika darfst du ihn killen ^^

hier nur in notsituationen, sonst bist du noch der ***** dann obwohl der andere bei DIR eingerbrochen ist

scheiß gestzte ned? ^^

smutje792009-09-02T14:23:16Z

stimmt das ist nee gute Frage, da hab ich auch schon mal darüber nachgedacht!
wenn man dem das Knie zertrümmert u.s.w. was ist dann der bricht bei einem ein und am schluss hat man noch nee Anzeige am Hals!

Anonym2009-09-02T14:18:49Z

also wenn jmd einfach in dein haus einsteigt (ohne dich anzugreifen) darf dir weder das messer ausrutschen noch darfst du ihn erschießen.
natürlich ist *notwehr* was anderes.
was du machen darfst wenn er versucht was zu klauen das weiss ich nicht.
was du darfst ist ihn bitten zu gehen oder deinen *guten freund und helfer* anrufen.
wenn der friedensbrecher sich jedoch entschließt vorher wieder zu gehen, darfst ihn auch nicht festhalten bis die polizei kommt, das wird nämlich *freiheitsberaubung* genannt.
weiss nicht ob´s in der schweiz anders ist.
hatten den fall mal so, auch wenn im gesetz was anderes stehen sollte.
das ist nicht meine meinung dazu sondern so wird dabei vorgegangen!

aronphoenix2009-09-02T14:18:17Z

Soweit ich weiß gibt es in der Schweiz die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr. Also mach nichts das unverhältnismäßig wäre. Kampfunfähig machen und bis die Polizei da ist festhalten ist sicher ok, aber das weiß ich wie gesagt nicht genau, für die schweiz. In D hätte ich 100% sichere Antworten parat.

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