Also ich frage mich wie das aussehen würde wenn einer in mein Haus einsteigen würde, sprich was darf ich dann tun? Was passiert zb wenn mann denjenigen erschiesst? Oder einem das Messer ausrutscht? Ist jetzt eigentlich eine rein hypothetische Frage aber es nimmt mich trotzdem wunder, da ich bei google nicht interessantes darüber gefunden habe.
2009-09-02T07:10:15Z
Bei der Waffe nehmen wir jetzt mal an das man dafür auch ne bewilligung hat, zudem ist die Frage auf das Gesetz in der Schweiz gedacht (falls in diesem Punkt ein unterschied besteht)
Lilly2009-09-02T07:08:02Z
Beste Antwort
Du darfst auf ihn losgehen, bis er kampfunfähig ist. Vielleicht nicht gleich erschiessen.... Dann musst Du sofort aufhören, darfst ihn aber festhalten (z. B. fesseln) bis die Polizei da ist, und "übernimmt"
stimmt das ist nee gute Frage, da hab ich auch schon mal darüber nachgedacht! wenn man dem das Knie zertrümmert u.s.w. was ist dann der bricht bei einem ein und am schluss hat man noch nee Anzeige am Hals!
also wenn jmd einfach in dein haus einsteigt (ohne dich anzugreifen) darf dir weder das messer ausrutschen noch darfst du ihn erschieÃen. natürlich ist *notwehr* was anderes. was du machen darfst wenn er versucht was zu klauen das weiss ich nicht. was du darfst ist ihn bitten zu gehen oder deinen *guten freund und helfer* anrufen. wenn der friedensbrecher sich jedoch entschlieÃt vorher wieder zu gehen, darfst ihn auch nicht festhalten bis die polizei kommt, das wird nämlich *freiheitsberaubung* genannt. weiss nicht ob´s in der schweiz anders ist. hatten den fall mal so, auch wenn im gesetz was anderes stehen sollte. das ist nicht meine meinung dazu sondern so wird dabei vorgegangen!
Soweit ich weià gibt es in der Schweiz die VerhältnismäÃigkeit bei der Notwehr. Also mach nichts das unverhältnismäÃig wäre. Kampfunfähig machen und bis die Polizei da ist festhalten ist sicher ok, aber das weià ich wie gesagt nicht genau, für die schweiz. In D hätte ich 100% sichere Antworten parat.