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Alain fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was darf man bei einem Hausfriedensbruch tun?

Also ich frage mich wie das aussehen würde wenn einer in mein Haus einsteigen würde, sprich was darf ich dann tun? Was passiert zb wenn mann denjenigen erschiesst? Oder einem das Messer ausrutscht? Ist jetzt eigentlich eine rein hypothetische Frage aber es nimmt mich trotzdem wunder, da ich bei google nicht interessantes darüber gefunden habe.

Update:

Bei der Waffe nehmen wir jetzt mal an das man dafür auch ne bewilligung hat, zudem ist die Frage auf das Gesetz in der Schweiz gedacht (falls in diesem Punkt ein unterschied besteht)

12 Antworten

Bewertung
  • Lilly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst auf ihn losgehen, bis er kampfunfähig ist.

    Vielleicht nicht gleich erschiessen....

    Dann musst Du sofort aufhören, darfst ihn aber festhalten (z. B. fesseln) bis die Polizei da ist, und "übernimmt"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dir steht Notwehr zu (§ 32 StGB). Die Notwehr muss laut § 32 StGB "erforderlich sein". Das heißt, sie muss ausreichen, den Angriff abzuwehren, du musst aber gleichzeitig das mildeste Mittel nehmen.

    Kommt jemand also in dein Haus ohne die Absicht dich anzugreifen, würde es vermutlich reichen, wenn du ihn mit einem Anruf bei der Polizei drohst oder aus dem Haus mit leichter Gewalt entfernst.

    Erschießen wäre aber sicherlich nicht das mildeste Mittel, das wäre ein sogenannter Notwehrexzess und die Verletzung, die du ihm zufügen würdest wäre rechtswidrig.

    Falls du allerdings aus Angst und Schrecken verwirrt gewesen wärst, könnte das wiederum einen Entschuldigungsgrund darstellen und ohne schuldhaftes Handeln kann man auch nicht bestraft werden (§ 33 StGB).

    Außerdem dürftest du ihn festhalten, solange die Polizei kommt (§ 127 StPO).

    Quelle(n): Habe das studiert.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß gibt es in der Schweiz die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr. Also mach nichts das unverhältnismäßig wäre. Kampfunfähig machen und bis die Polizei da ist festhalten ist sicher ok, aber das weiß ich wie gesagt nicht genau, für die schweiz. In D hätte ich 100% sichere Antworten parat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann in die Hose gehen.

    Rechtlich ist das immer kritisch zu betrachten.

    Unser Rechtssystem ist da ganz pingelich.

    Am besten Polizei anrufen und fliehen.

    Gut wenn er dich angreift, aber hier muss man auch die Verhältnismäßigkeit waren. Festhalten darfst Du, aber Vorsicht mit fesseln und knebeln.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das sicherste ist der Notruf 110.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier gilt erstens das allgemeine Bürgerrecht der Festnahme eines auf frischer Tat Ertappten - das darf nicht nur die Polizei, sondern Jedermann.

    Zweitens gilt der Notwehr-Paragraph - wenn du angegriffen wirst, darfst du dich natürlich wehren. Aber nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenabwehr, sonst kannst du wegen Totschlag dran sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nimm Dir das Deutsche Strafgesetzbuch mal vor & lese die entsprechenden Paragraphen. Dann weisst Du Bescheid,denn die

    Laien koennen Dir da auch nicht weiterhelfen.

    Quelle(n): Stuemperhafte Aussagen helfen niemandem.
  • vor 1 Jahrzehnt

    stimmt das ist nee gute Frage, da hab ich auch schon mal darüber nachgedacht!

    wenn man dem das Knie zertrümmert u.s.w. was ist dann der bricht bei einem ein und am schluss hat man noch nee Anzeige am Hals!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei Notwehr ist vieles möglich. Solange der Einbrecher hinterher nichts Gegenteiliges behaupten kann....

    Du mußt dann nur erklären, woher Du die Waffe hattest.

    Wie wäre es zuerst mit fangen, einsperren und foltern..? ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    in amerika darfst du ihn killen ^^

    hier nur in notsituationen, sonst bist du noch der ***** dann obwohl der andere bei DIR eingerbrochen ist

    scheiß gestzte ned? ^^

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