Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Was darf man bei einem Hausfriedensbruch tun?
Also ich frage mich wie das aussehen würde wenn einer in mein Haus einsteigen würde, sprich was darf ich dann tun? Was passiert zb wenn mann denjenigen erschiesst? Oder einem das Messer ausrutscht? Ist jetzt eigentlich eine rein hypothetische Frage aber es nimmt mich trotzdem wunder, da ich bei google nicht interessantes darüber gefunden habe.
Bei der Waffe nehmen wir jetzt mal an das man dafür auch ne bewilligung hat, zudem ist die Frage auf das Gesetz in der Schweiz gedacht (falls in diesem Punkt ein unterschied besteht)
12 Antworten
- LillyLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du darfst auf ihn losgehen, bis er kampfunfähig ist.
Vielleicht nicht gleich erschiessen....
Dann musst Du sofort aufhören, darfst ihn aber festhalten (z. B. fesseln) bis die Polizei da ist, und "übernimmt"
- DabbeljuLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dir steht Notwehr zu (§ 32 StGB). Die Notwehr muss laut § 32 StGB "erforderlich sein". Das heiÃt, sie muss ausreichen, den Angriff abzuwehren, du musst aber gleichzeitig das mildeste Mittel nehmen.
Kommt jemand also in dein Haus ohne die Absicht dich anzugreifen, würde es vermutlich reichen, wenn du ihn mit einem Anruf bei der Polizei drohst oder aus dem Haus mit leichter Gewalt entfernst.
ErschieÃen wäre aber sicherlich nicht das mildeste Mittel, das wäre ein sogenannter Notwehrexzess und die Verletzung, die du ihm zufügen würdest wäre rechtswidrig.
Falls du allerdings aus Angst und Schrecken verwirrt gewesen wärst, könnte das wiederum einen Entschuldigungsgrund darstellen und ohne schuldhaftes Handeln kann man auch nicht bestraft werden (§ 33 StGB).
AuÃerdem dürftest du ihn festhalten, solange die Polizei kommt (§ 127 StPO).
Quelle(n): Habe das studiert. - aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weià gibt es in der Schweiz die VerhältnismäÃigkeit bei der Notwehr. Also mach nichts das unverhältnismäÃig wäre. Kampfunfähig machen und bis die Polizei da ist festhalten ist sicher ok, aber das weià ich wie gesagt nicht genau, für die schweiz. In D hätte ich 100% sichere Antworten parat.
- vor 1 Jahrzehnt
Das kann in die Hose gehen.
Rechtlich ist das immer kritisch zu betrachten.
Unser Rechtssystem ist da ganz pingelich.
Am besten Polizei anrufen und fliehen.
Gut wenn er dich angreift, aber hier muss man auch die VerhältnismäÃigkeit waren. Festhalten darfst Du, aber Vorsicht mit fesseln und knebeln.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sicherste ist der Notruf 110.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hier gilt erstens das allgemeine Bürgerrecht der Festnahme eines auf frischer Tat Ertappten - das darf nicht nur die Polizei, sondern Jedermann.
Zweitens gilt der Notwehr-Paragraph - wenn du angegriffen wirst, darfst du dich natürlich wehren. Aber nur im Rahmen der VerhältnismäÃigkeit einer Gefahrenabwehr, sonst kannst du wegen Totschlag dran sein.
- HuskyraserLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nimm Dir das Deutsche Strafgesetzbuch mal vor & lese die entsprechenden Paragraphen. Dann weisst Du Bescheid,denn die
Laien koennen Dir da auch nicht weiterhelfen.
Quelle(n): Stuemperhafte Aussagen helfen niemandem. - vor 1 Jahrzehnt
stimmt das ist nee gute Frage, da hab ich auch schon mal darüber nachgedacht!
wenn man dem das Knie zertrümmert u.s.w. was ist dann der bricht bei einem ein und am schluss hat man noch nee Anzeige am Hals!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei Notwehr ist vieles möglich. Solange der Einbrecher hinterher nichts Gegenteiliges behaupten kann....
Du muÃt dann nur erklären, woher Du die Waffe hattest.
Wie wäre es zuerst mit fangen, einsperren und foltern..? ;)
- vor 1 Jahrzehnt
in amerika darfst du ihn killen ^^
hier nur in notsituationen, sonst bist du noch der ***** dann obwohl der andere bei DIR eingerbrochen ist
scheià gestzte ned? ^^