Kann man ohne Anwalt vor dem Amtsgericht auf Mietrückstände gegen Mieter klagen?

Mieter nerven immerfort mit Mietminderung, Reklamationen und lehen jeden Zutritt von Handwerkern ab. Da nunmehr über 2000 EURO an Zahlungsrückständen aufgelaufen sind, muss ich klagen. Da Anwälte viel Kosten aber wenig für Vermieter erreichen, will ich selber klagen und mich als Vermieter auch selber vor Gericht vertreten.

Anonym2009-08-11T09:53:27Z

Beste Antwort

solange die schriftliche Form deiner Klageschrift der Gerichtsform entspricht , ist es kein Problem, eine Klage selbst zu formulieren.

Aber das brauchst du nicht, lass das Gericht selbst eine Klage anstreben, dazu mußt du wie folgt vorgehen.

gerichtlicher Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, Vordrucke findest du im Internet oder Schreibwarenhandel.
gebühren bezahlen, dann an das Amtsgericht senden. Das Amtsgericht prüft in dieser Phase nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.
Der Mieter bekommt den gerichtlichen Mahnbescheid und muß innerhalb von 14 tagen darauf reagieren. ( Stimmt der Forderung zu, oder lehnt diese ab ) Wenn er nicht reagiert, bekommst du ein Vollstreckungstitel, den du dann zur Vollstreckung ( Pfändung ) nutzen kannst.
reagiert dein Mieter, und lehnt die Forderung in Teilen oder ganz ab, dann gibt es einen Prozess. In diesem Prozess, wird dann dein Anspruch sowie das Zahlungverhalten deiner Mieter geprüft und ein Urteil gesprochen, das dann auch ein vollstreckbarer Titel ist, aus dem jederzeit die Forderung beigetrieben werden kann. ( Gerichtsvollzieher ) auch das der Auszug angeordnet wird, gegebenfalls mit Zwangsräumung.

Also das ist der einfachste und beste Weg, ohne Anwalt zu seinem Recht zu kommen. Die Kosten für den Gerichtsprozess, sind sehr gering, liegen bei max 200 Euro, die dann auch dein verurteilter Mieter tragen muß, sowie deine Unkosten.

So hau rein.

"TM"

Anonym2014-11-09T18:03:40Z

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Hausverwalter2009-08-12T22:47:21Z

Vor dem Amtsgericht (außer Familienrecht) besteht keine Anwaltspflicht - erst ab Landgericht.
Unter 5000,-- Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig.
Formulare für Klageschriften findest du unter:
http://www.justiz.de/Formulare/index.php

Um zügiger einen Termin bei Gericht zu bekommen, kannst du kostenlos online von der Justiz zur Verfügung gestellte Seite einen Mahnbescheid erstellen.
Findest du unter:
http://www.online-mahnantrag.de

Wenn Mieter mit Mietminderung "nerven", liegt dies meist daran, dass die gemietete Wohnung einen Mangel vorweist. Eine Mietminderung darf nach der Meldung an den Vermieter durchgeführt werden.
Wurde der Mangel nicht vom Mieter verursacht, hat der Vermieter kein Anrecht auf die geminderte Miete.

Die Beweislast liegt (fast immer) beim Vermieter.

Nach fruchtloser Fristsetzung für die Mangelbeseitigung, kann der Mieter den Mangel sogar selbst beheben lassen und die Kosten von der Miete abziehen.
Verweigert der Mieter nachweislich die Mangelbeseitigung, hat der Vermieter ein Anrecht auf seine Miete.

Solltest du Recht bekommen, muss der Beklagte die Kosten deines Anwalts übernehmen.

Du kannst die Mieter auch abmahnen und bei Wiederholung außerordentlich kündigen.

Sollte die Höhe der Rückstände mehr als zwei Monatsmieten betragen und sollte es sicher gestellt sein, dass du Ansprüche auf dieses Geld hast, dann könntest du die Mieter auch außerordentlich fristlos kündigen. Vorzugsweise inkl. einer außerordentlichen fristgerechten Kündigung - da man eine fristlose Kündigung durch Zahlung eines Betrages unwirksam machen kann.

Information ist alles und wenn du dich auf unbekanntem Terrain bewegen möchtest, wundere dich nicht, wenn du nicht erfolgreich sein wirst.

Peter K2009-08-11T23:07:11Z

Ja klar, wenn Du Dir zutraust das zutreffende Gericht - welches sachlich und örtlich zuständig ist , anzurufen, Klageanträge sicher zu formulieren, eine in sich stimmige Klagbegründung für formulieren und nach der ZPO zugelassene Beweisanträge rechtzeitig zu stellen - im späteren Verhandlungstermin dann die Klaganträge mündlich zu formulieren - ohne daß der Richter die Augen verdreht - dann nur zu.

DR Eisendraht2009-08-11T11:37:13Z

Man kann und wenn die Lage wirklich klar und deutlich ist, sollte man es zumindest versuchen. Aber: ein Beratungsgespräch beim Anwalt der Wahl ist auf alle Fälle zu empfehlen. (Rechtsschutz von Haus und Grund?)
Wer länger als 2 Monatsmieten Rückstand abwartet, der ist seinem Geld böse!
Schloss austauschen geht nach hinten los! Verbotene Eigenmacht ist das und strafbar - Schadenersatz !!!
Ein Mieter, der keinen Handwerker mehr reinlässt, will wohl ohnehin ausziehen und hat die Wohnung schon fertig zugemüllt.
Da hilft nur eine A einstweilige Verfügung vom Amtsgericht... B Räumungsklagen sind leider sehr teuer.

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