Was heißt besenrein? Welche Reparaturen muss ich übernehmen?
Ich ziehe Ende Juli von Hamburg in den südlichen Bereich. somit komme ich nicht mehr zu meinem Mieterverein, 800 km. Für was bin ich zuständig nach 2 Jahren, muss ich ausmalen, der Duschschlauch ist defekt, der Toilettendeckel muss neu angebracht werden, die Glühbirnen müssen die funktionieren, für was bin ich zuständig und ist nicht auch die Haftpflicht für manche Reparaturen zuständig? Bei vielen höre ich, die rufen bei der Hausverwaltung an, und da wird in der Wohnung alles gemacht, bei mir kam nicht mal jemand, als ich der Hausverwaltung mitgeteilt habe, das ich Schimmel unter der Spüle habe, muss man wirklich Mietminderung machen - damit alle überhaupt was machen, weil hinterher hat man keine Chance mehr. Hab jetzt schon Angst, dass der am Liebsten alles auf meine Kosten neu machen möchte. Danke für die Antworten und Hilfe.
↓2009-07-26T07:21:31Z
Beste Antwort
Besenrein bedeutet alles ausräumen was Dir gehört und zusammfegen. Es muß nicht neu tapeziert werden, nichts gestrichen werden. Toilettendeckel, Duschschlauch, Glühbirnen sind Verschleißteile die der Vermieter ersetzen muß. Das ist gesetzlich so geregelt. Der Vermieter muß diese Reparaturen auch Schimmel selber machen, kann die Kosten auch nicht auf die abwälzen. Wenn gar nichts geht dem Mieterverein mitteilen oder einen Anwalt für Mietrecht beauftragen.
Besenrein heiÃt, daà Du Deinen Kram rausräumst und einmal durchfegst. Alles Inventar, welches Du per Vertrag genutzt hast, muss wie zur Zeit des Einzugs funktionstüchtig sein. Alles weitere ergibt sich aus Deinem Mietvertrag. Normal ist, daà Reparaturkosten bis etwa 30,- € vom Mieter zu zahlen sind. Streichen musst Du nur, wenn es der Mietvertrag dies vorschreibt. Hilfreich kann auch sein, deinen Nachmieter zu fragen, ob er/sie nicht lieber selber streichen will.
Was Deine aktuellen Probleme angeht: wende Dich an den Mieterschutzbund und/oder die Solidarische Hilfe. Das erstere kostet zwar ein bischen Mitgliedsgebühren, aber das ist es wert, wenn Du nen blöden Vermieter hast.
nein es bedeutet das du gar nichts machen muÃt auÃer deinen krempel rauszuschaffen.... denn, man glaubt es kaum, manche leute vergessen sogar das....!
Ob Du renovieren musst steht in Deinem Vertrag. Normalerweise musst Du nur den Anteil der Renovierungskosten bezahlen, den Du abgewohnt hast. Nun musst Du rechnen, ob es dann nicht günstiger ist selbst die Wohnung zu streichen, als den anteiligen Teil einer Malerrechnung zu begleichen. Für Duschschlauch und Toilettendeckel bist Du auch verantwortlich, da Du sie kaputt gemacht hast, oder steht im Ãbergabeprotokoll was anderes? Glühbirnen zählen nur dazu, wenn Du die Lampen mitgemietet hast. Normalerweise sind die Lampen Mietereigentum.
Besenrein heiÃt im Klartext nur,das bei einem Auszug die Wohnung wirklich kurz gereinigt d.h.,mittels einen Besen,wird. Du brauchst keine Fenster zu putzen,geschweige einen eventuell vorhanden Teppich zu shampoonieren. Einfach nur wenn die Wohnung frei von Möbeln und Gegeständen ist den Besen ein letztesmal schwingen. Reparaturen brauchst du nicht durchzuführen,auch sog.Mietvertragsklauseln sind gem.BGH-Urteil unwirksam und Sache/Angelegenheit des Vermieters!!!Das gleiche gilt für irgendwelche albernen Glühbirnen,Duschschläuche,Klodeckeln,Spülen etc.etc.,alles Sache des Vermieters,dank BGH-Urteil.
Viele Vermieter versuchen es stets die Kaution zurück zubehalten um somit eine Renovierung auf Kosten des Vormieters durchzuführen.
In jedem Bundesland gibt es einen Mieterschutzverein welchen du aufsuchen kannst und auch darfst.Sollte dein ehemaliger Vermieter Streà machen,würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt trotzalledem aus Hamburg nehmen,sollte es zu einem Prozeà kommen und ein Anwalt aus München(z.B.,) vertritt dich,kann es sein das dieser keine Zulassung für ein Amtsgericht im hamburgerischen Justizbereich hat.Dieses bedeutet nur unnötigen Streà und freut der Gegenseite sehr,alleinig der ganze Aktenberg.....,nehme einen Anwalt aus Hamburg und schalte den ein falls dein Vermieter Streà macht,sowas merkt man schon bei der Wohnungsübergabe!!!!!
!!!!!Achtung!!!!!,sollte es bei der Wohnungsübergabe zu Problemen kommen und aus einer normalen Konversation zwischen ehem.Mieter und Vermieter,unterschreibe das Ãbergabeprtokoll nicht!!!!!!. Mit deiner Unterschrift erkennst du das Ãbergabeprotokoll in ganzer Linie an und akzeptierst dieses!!!!.Bei sowas hast du zu 100% den schwarzen Peter und dein ehem.Vermieter kann machen und tun was er will,hierbei kann er dann die gesamte Kaution einbehalten und sogar noch mehr von dir fordern!!. Zu einer Unterschrift kann und darf man dich nicht zwingen,mache deine Wohnungsübergabe Ende Juli mit einem Zeugen!!!!!!!!!!