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Was heißt besenrein? Welche Reparaturen muss ich übernehmen?
Ich ziehe Ende Juli von Hamburg in den südlichen Bereich. somit komme ich nicht mehr zu meinem Mieterverein, 800 km. Für was bin ich zuständig nach 2 Jahren, muss ich ausmalen, der Duschschlauch ist defekt, der Toilettendeckel muss neu angebracht werden, die Glühbirnen müssen die funktionieren, für was bin ich zuständig und ist nicht auch die Haftpflicht für manche Reparaturen zuständig? Bei vielen höre ich, die rufen bei der Hausverwaltung an, und da wird in der Wohnung alles gemacht, bei mir kam nicht mal jemand, als ich der Hausverwaltung mitgeteilt habe, das ich Schimmel unter der Spüle habe, muss man wirklich Mietminderung machen - damit alle überhaupt was machen, weil hinterher hat man keine Chance mehr. Hab jetzt schon Angst, dass der am Liebsten alles auf meine Kosten neu machen möchte. Danke für die Antworten und Hilfe.
10 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Besenrein bedeutet alles ausräumen was Dir gehört und zusammfegen. Es muß nicht neu tapeziert werden, nichts gestrichen werden. Toilettendeckel, Duschschlauch, Glühbirnen sind Verschleißteile die der Vermieter ersetzen muß. Das ist gesetzlich so geregelt.
Der Vermieter muß diese Reparaturen auch Schimmel selber machen, kann die Kosten auch nicht auf die abwälzen. Wenn gar nichts geht dem Mieterverein mitteilen oder einen Anwalt für Mietrecht beauftragen.
Quelle(n): Selber Vermieter. - poison73Lv 5vor 1 Jahrzehnt
nur fegen - nicht saugen ;-)
nein es bedeutet das du gar nichts machen muÃt auÃer deinen krempel rauszuschaffen....
denn, man glaubt es kaum, manche leute vergessen sogar das....!
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Besenrein heiÃt im Klartext nur,das bei einem Auszug die Wohnung wirklich kurz gereinigt d.h.,mittels einen Besen,wird.
Du brauchst keine Fenster zu putzen,geschweige einen eventuell vorhanden Teppich zu shampoonieren.
Einfach nur wenn die Wohnung frei von Möbeln und Gegeständen ist den Besen ein letztesmal schwingen.
Reparaturen brauchst du nicht durchzuführen,auch sog.Mietvertragsklauseln sind gem.BGH-Urteil unwirksam und Sache/Angelegenheit des Vermieters!!!Das gleiche gilt für irgendwelche albernen Glühbirnen,Duschschläuche,Klodeckeln,Spülen etc.etc.,alles Sache des Vermieters,dank BGH-Urteil.
Viele Vermieter versuchen es stets die Kaution zurück zubehalten um somit eine Renovierung auf Kosten des Vormieters durchzuführen.
In jedem Bundesland gibt es einen Mieterschutzverein welchen du aufsuchen kannst und auch darfst.Sollte dein ehemaliger Vermieter Streà machen,würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt trotzalledem aus Hamburg nehmen,sollte es zu einem Prozeà kommen und ein Anwalt aus München(z.B.,) vertritt dich,kann es sein das dieser keine Zulassung für ein Amtsgericht im hamburgerischen Justizbereich hat.Dieses bedeutet nur unnötigen Streà und freut der Gegenseite sehr,alleinig der ganze Aktenberg.....,nehme einen Anwalt aus Hamburg und schalte den ein falls dein Vermieter Streà macht,sowas merkt man schon bei der Wohnungsübergabe!!!!!
!!!!!Achtung!!!!!,sollte es bei der Wohnungsübergabe zu Problemen kommen und aus einer normalen Konversation zwischen ehem.Mieter und Vermieter,unterschreibe das Ãbergabeprtokoll nicht!!!!!!.
Mit deiner Unterschrift erkennst du das Ãbergabeprotokoll in ganzer Linie an und akzeptierst dieses!!!!.Bei sowas hast du zu 100% den schwarzen Peter und dein ehem.Vermieter kann machen und tun was er will,hierbei kann er dann die gesamte Kaution einbehalten und sogar noch mehr von dir fordern!!.
Zu einer Unterschrift kann und darf man dich nicht zwingen,mache deine Wohnungsübergabe Ende Juli mit einem Zeugen!!!!!!!!!!
Viel Glück im Süden und alles gute!
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht. Eine Endrenovierungsklausel muss wirksam vereinbart worden sein.
Dazu müsste ich den Mietvertrag kennen.
Nach 2 Jahren dürften sich die Reparaturen in Grenzen halten. Hast du den Mangel nachweislich gemeldet hättest du eine Mietminderung vornehmen können.
Steht in deinem Vertrag etwas von Kleinreparaturen und sind die Kosten wirksam vereinbart, müsstest du für den Schlauch und die Brille aufkommen. Wenn nicht, dann ist es Vermietersache, vorausgesetzt es ist eine nachvollziehbare VerschleiÃabnutzung und keine mutwillige oder fahrlässige Beschädigung.
Besenrein bedeutet, besenrein - Türen und Fenster müssen nicht geputzt werden.
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- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Zitat:
"Besenrein" heiÃt einfach in einem Zustand, wie er ist, nachdem man mit Besen und Staubsauger die Wohnung gesäubert hat - also keine Staubschichten, Spinnweben usw. Ãbertriebene Anforderungen an die Sauberkeit darf der Vermieter nicht stellen.
- vor 1 Jahrzehnt
Besenrein heiÃt, daà Du Deinen Kram rausräumst und einmal durchfegst. Alles Inventar, welches Du per Vertrag genutzt hast, muss wie zur Zeit des Einzugs funktionstüchtig sein. Alles weitere ergibt sich aus Deinem Mietvertrag. Normal ist, daà Reparaturkosten bis etwa 30,- € vom Mieter zu zahlen sind. Streichen musst Du nur, wenn es der Mietvertrag dies vorschreibt. Hilfreich kann auch sein, deinen Nachmieter zu fragen, ob er/sie nicht lieber selber streichen will.
Was Deine aktuellen Probleme angeht: wende Dich an den Mieterschutzbund und/oder die Solidarische Hilfe. Das erstere kostet zwar ein bischen Mitgliedsgebühren, aber das ist es wert, wenn Du nen blöden Vermieter hast.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ob Du renovieren musst steht in Deinem Vertrag. Normalerweise musst Du nur den Anteil der Renovierungskosten bezahlen, den Du abgewohnt hast. Nun musst Du rechnen, ob es dann nicht günstiger ist selbst die Wohnung zu streichen, als den anteiligen Teil einer Malerrechnung zu begleichen. Für Duschschlauch und Toilettendeckel bist Du auch verantwortlich, da Du sie kaputt gemacht hast, oder steht im Ãbergabeprotokoll was anderes? Glühbirnen zählen nur dazu, wenn Du die Lampen mitgemietet hast. Normalerweise sind die Lampen Mietereigentum.
- vor 1 Jahrzehnt
Du kannst nicht mehr zu deinem Mieterverein? Das verstehe ich nicht... Den Mieterbund gibt es doch deutschlandweit...
Egal, zu deinem Problem: Es kommt darauf an, was im Mietvertrag oder gesondert geregelt ist. Im besten Fall ist dein Vermieter mit dir vor/bei Einzug durch die Wohnung gelaufen, ihr habt alles angesehen und Ausstattung und eventuelle Mängel schriftlich festgehalten und beide unterschrieben. Dann musst du alles in den Zustand bringen, in dem du die Wohnung nachweislich übernommen hast.
Habt ihr das so nicht geregelt, müsst ihr euch anders einigen. Im Streitfall steht Aussage gegen Aussage und der Fall kann ewig nicht zu einem Schluss kommen.
Grundsätzlich muss der Vermieter alles, was zum Mietobjekt gehört, in Ordnung halten. War der Duschschlauch drin, dann gehört er dazu und der Vermieter muss sich kümmern. Allerdings ist es in dem Fall sinnvoller, das anzugeben, sobald ein Mängel auftritt. Wie es sich verhält, wenn die Mängelliste erst zum Auszug auftaucht, entzieht sich meiner Kenntnis, aber vielleicht solltest du dich schon mal darauf einstellen, es unter Umständen selbst bezahlen zu müssen. Aber vielleicht sprichst du es beim Vermieter an, dass ein Teil der Schäden schon länger besteht und ob er dir da etwas entgegen kommen könnte. So würde ich es zu regeln versuchen.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Haftpflicht ist nur dann zuständig, wenn du anderen etwas antust bzw. kaputt machst. Für Sachen, die aufgrund von Benutzung kaputt gegangen sind, haftet diese Versicherung nicht.
Einen Brauseschlauch und auch der Toilettendeckel werden normalerweise von der Hausverwaltung repariert bzw. ausgewechselt - sofern du den Mangel angezeigt hast. Falls nicht und du jetzt einfach so ausziehst, kann es sein, dass dir die Verwaltung für die Erneuerung diese Kosten in Rechnung stellt oder von der hinterlegten Kaution abzieht, sofern eine hinterlegt wurde.
Was das Streichen angeht, so musst du lt. Gesetz nicht mehr renovieren, sofern die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand ist. Sicherheitshalber solltest du mit einem Hausmeister oder einem Veranntwortlichen der Hausverwaltung eine Vorabnahme vereinbaren. Dort sagt man dir dann, was u. U. noch zu machen ist, damit ihr euch beide in einem guten Verhältnis trennt und es nicht bei der Wohnungsabnahme zu Schwierigkeiten kommt.
- ZarefkoebLv 5vor 1 Jahrzehnt
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Solche Mieter wünscht man sich, immer schön alles kaput machen und andere dürfen zahlen. Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass Glühbirnen beispielweise auch so abnutzen?
Warum soll die Versicherung die zahlen oder der Vermieter auf dem Schäden sitzen bleiben. Diese Logig möchte ich mal haben für 5 Minunten um zu spüren wie das ist!
Natürlich müssen kleinreparaturen von dir übernommen werden und wenn du mit dem Besen gelernt hast umzugehen, dann brauchst du nicht mehr zu fragen was besenrein wirklich ist!