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Muss ich Reparatur bezahlen?

Wir haben eine schöne Dachterrasse wo man über die ganze Stadt schauen kann, doch seit längerem regnet es bei Starkem Regen rein.Dies haben wir auch schon den Vermieter mitgeteilt er war auch schon da und hat sich den Schaden angeschaut auch ein Gutachter war schon vor Ort.Die Terrasse hat undichte Stellen und muss repariert werden auch die Terrassentür muss erneuert werden müssen wir die Kosten tragen oder werd er nun die Miete erhöhen?

Update:

das Haus ist schon sehr alt um zum teil renovierungsbedürftigt

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein. Das muss der Vermieter allein bezahlen. Er darf auch nicht die Miete erhöhen deswegen. Es handelt sich um eine Instandsetzung nicht um eine Modernisierung- es sei denn , er setzt wärmetechnisch bessere Fenster ein oder isoliert die Wand energetisch besser. Dann darf er die Mehrkosten der Modernisierung - also die Gesamtsumme abzüglich eines Betrages, der für die pure Instandsetzung angefallen wäre auf die Miete (mit 11% der Modernisierungskosten jährlich) aufgeschlagen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofern kein Verschulden von Euch vorliegt, sind das Instandhaltungskosten, die NICHT auf die Miete oder Nebenkosten umgelegt werden können.

    Solche Kosten sind durch den Mietzins gedeckt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Sache des Vermieters. Die Reperatur auch. Weil es sich ja um einen Bestandteil des Hauses handelt und nichts mit Verschönerung zu tun hat. Eine Mierterhöhung ist dafür auch nicht angebracht.

    Gruß Rosario

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dies ist Sache des Vermieters

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Terrassentür ist Gebäudebestandteil. Dichtigkeit ist Sache des Vermieters. Der kann sich angucken soviel er will. Solange er nicht schriflich!!! einen Termin gesetzt bekommt, ist der nicht im Verzug.

    Frist setzen, Nachfrist setzen und selbst Handwerker einschalten... nur so gehts! Nicht umgekehrt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise wird sowas aus den Rücklagen, die jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer einzahlen sollte, bezahlt. Den Mieter trifft die Rechnung dabei nicht. Bei uns wurden in den letzten fünf Jahren das Dach, die Balkone im obersten Stock (nach oben offen), eine komplette Heizungsanlage und ein Fußweg am Haus entlang gemacht. Das Geld dafür zahlen die Wohnungseigentümer jeden Monat auf ein Konto ein. Mieterhöhungen gab es dabei keine. Solche Maßnahmen sind auch nicht umlagefähig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Düren dar er zwar nicht--aber warte mal, die nächste Mieterhöhung wird wahrscheinlich bald kommen. Die Gründe daür werden aber selbstverständlich andere sein. Und, so lange er damit im Rahmen bleibt, bleibt euch auch nichts anderes als. zahlen oder eine andere Wohnung suchen.

    PS: sorry, dieser eine Buchstabe meiner Tastatu ist deekt. Nicht, dass ihr denkt, ich kann nicht mehr richtig schreiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange es sich um eine reine Reparatur handelt, braucht ihr weder was bezahlen noch müsst Ihr mit einer Mieterhöhung rechnen. Das ist zB wenn die terrasse mit Kies belegt war und bekommt nun Platten, oder wenn die Tür besser isoliert wurde. Aber in allen Fällen muss ein Teil für Reparaturkosten abgezogen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klar Nein. Ist Sache des Eigentümers. Wenn es Reinregnet kann man sogar eine Mitkürzng vornehmen. Erkundigen beim Mieterbund, Rechtsanwalt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    alle Reparaturen bei einer Mietwohnung trägt der Vermieter.

    Sollte er die Terrassentür gegen eine neue und Moderne austauschen, kann er 11% der Gesamtkosten : 12 Monate auf die Miete umlegen und zwar für immer.

    Allerdings muss er die Reparaturkosten für die alte Tür abziehen.

    Die neue Terassentür muss als Modernisierung 2 Monate vorher angekündigt wrden.

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