Mein Nochehemann hat in seiner Jugend ein Haus geerbt. Unsere Scheidung steht bevor. Wir haben keine Gütertrennung. Jetzt hat sein Anwalt behauptet, dass ich keinen Anspruch darauf habe. Im Grundbuchamt ist es auf seinem Namen eingetragen. Wie ist die Rechtslage? Ich hätte gerne, dass das Haus auf unsere beiden Kinder übertragen wird.
2009-07-24T03:11:04Z
Bevor jemand auf falsche Gedanken kommt. Wir trennen und nicht im Streit. Man hat sich halt auseinander gelebt mag sich aber noch auf freundschaftlicher Basis. Also keine schmutzige Scheidung wie manch einer vermutet. Da der Anwalt sich aber in vielen Dingen immer widersprochen hat möchte ich hier die Antwort finden.
Anonym2009-07-24T02:55:37Z
Beste Antwort
Das ist Richtig, das Haus ist sein alleiniges Eigentum. Den alles was vor der Ehe erworben wurde, ist von dem Zugewinn ausgeschlossen.
Der Zugewinn beginnt in dem Moment wo die Ehe geschlossen wurde, alles was davor war, fällt nicht in den Zugewinn. Alles was ihr in der Ehe angeschafft habt, fällt unter den Zugewinn.
Finde es von dir Vermessen, Ansprüche auf das Haus anzumelden, die du nicht hast, wenn auch für die Kinder. Der Anwalt deines Mannes wird vieles tun, aber sicher keine falsche Rechtsauskunft erteilen. Also wenn er diese Aussage getroffen hat, dann kannst du dieser voll Vertrauen.
"TM"
@ Layla.................... @ Lord Wapping......wenn man nix weis, macht man sich Kundig oder man schweigt. Ihr habt euch mit diesen falschen Informationen selbst Disqualifiziert.
Ganz einfach - es ist und bleibt sein Haus - er war gleich clever und hat Dich nicht im Grundbuch mit eingetragen - also must Du gehen - nicht er
Warum soll er das Haus den Kindern übertragen? Dann ist er nur noch Mieter in seinem eignem haus - denn es gehört ja dann den Kindern - die heute zwar noch nicht volljährieg sind aber Du dann die Vollmacht hättest, dass Eigentum Deiner Kinder zu verwalten und sogar dann das Recht hättest den Mann aus dem Haus zu klagen - denn es gehörtj ja nicht mehr dem Vater Oder die Kinder sind erwachsen, brauchen geld und kalgen den Vater raus um dieses haus zu verkaufen Nee - da hat der Vater aber recht ,,sein,, Haus jetzt noch nicht den Kindern zu überschreiben
Der Vater wird irgendwann eine neue Familie haben- lebt in seinem Haus schöne jahre - stirbt als alter mann zuerst und ihr könntet dann sogar die Witve vor die Tür setzen - wenn er ein Testament macht und seinen Söhnen das haus vererben würde
Es ist sein Haus und wenn er es morgen verkaufen würde, wäre er auch nicht verpflichtet seinen Kinder vom Geld was ab zu geben
Entweder hat Dein Anwalt sich da etwas falsch ausgedrückt oder Du hast es falsch verstanden - als Vermögenszuwachs wird nicht berücksichtigt Geschenktes oder Ererbtes während der Ehe - Der Wert des Hauses (zum Zeitpunkt der EheschlieÃung) wird aber als Anfangsvermögen in die Zugewinnberechnung aufgenommen - und falls es seinerzeit z.B. 300.000,00 € wert war - im Laufe der Ehe aber eine Wertsteigerung auf 450.000,00 € erfahren hat - dann werden die 150.000,00 € als realer Zugewinn geteilt also jeder 75.000,00 €, wobei Du Barzahlung verlangen kannst - ansonsten verbleibt aber das mit in die Ehe gebrachte Haus Deinem Mann als alleiniges Eigentum.
Nach der Ehe wird der gesamte Zugewinn geteilt. Wenn deinem Mann das Haus schon vor eurer Ehe gehört hat, dann hat sein Anwalt recht. Du hast darauf wirklich keinen Anspruch. Falls es allerdings An- oder Umbauten gab, die den Wert während eurer Ehe gesteigert haben, muss er dir die Hälfte dieser Wertsteigerung auszahlen.
da du nicht im grundbuch stehst gehört es ihm allein,hast also keine ansprüche.rede mit deinem mann ,vielleicht ist er einverstanden und du läÃt dich im grundbuch eintragen damit dir die hälfte gehört.ihr müÃt das beim notar machen lassen, kostet in etwa300,-€. aber macht das bevor ihr geschieden werdet