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Wer bekommt bei der Scheidung was?
Mein Nochehemann hat in seiner Jugend ein Haus geerbt. Unsere Scheidung steht bevor. Wir haben keine Gütertrennung. Jetzt hat sein Anwalt behauptet, dass ich keinen Anspruch darauf habe. Im Grundbuchamt ist es auf seinem Namen eingetragen. Wie ist die Rechtslage? Ich hätte gerne, dass das Haus auf unsere beiden Kinder übertragen wird.
Bevor jemand auf falsche Gedanken kommt. Wir trennen und nicht im Streit. Man hat sich halt auseinander gelebt mag sich aber noch auf freundschaftlicher Basis. Also keine schmutzige Scheidung wie manch einer vermutet. Da der Anwalt sich aber in vielen Dingen immer widersprochen hat möchte ich hier die Antwort finden.
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist Richtig, das Haus ist sein alleiniges Eigentum. Den alles was vor der Ehe erworben wurde, ist von dem Zugewinn ausgeschlossen.
Der Zugewinn beginnt in dem Moment wo die Ehe geschlossen wurde, alles was davor war, fällt nicht in den Zugewinn. Alles was ihr in der Ehe angeschafft habt, fällt unter den Zugewinn.
Finde es von dir Vermessen, Ansprüche auf das Haus anzumelden, die du nicht hast, wenn auch für die Kinder. Der Anwalt deines Mannes wird vieles tun, aber sicher keine falsche Rechtsauskunft erteilen. Also wenn er diese Aussage getroffen hat, dann kannst du dieser voll Vertrauen.
"TM"
@ Layla....................
@ Lord Wapping......wenn man nix weis, macht man sich Kundig oder man schweigt. Ihr habt euch mit diesen falschen Informationen selbst Disqualifiziert.
Quelle(n): Ich habe eine Scheidung hinter mir, ich weis was mit in den Zugewinn fällt und was nicht - ErnstLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Haus hat er in die Ehe gebracht - es gehört allein ihm. Er kann damit machen, was er will.
Er kann das Haus auch seiner neuen Freundin schenken.
Nur, was innerhalb der Ehe an Vermögen und Rentenansprüchen hinzu kam, das wird halbiert.
- ChristaLv 6vor 7 Jahren
Ganz einfach - es ist und bleibt sein Haus - er war gleich clever und hat Dich nicht im Grundbuch mit eingetragen - also must Du gehen - nicht er
Warum soll er das Haus den Kindern übertragen?
Dann ist er nur noch Mieter in seinem eignem haus - denn es gehört ja dann den Kindern - die heute zwar noch nicht volljährieg sind aber Du dann die Vollmacht hättest, dass Eigentum Deiner Kinder zu verwalten
und sogar dann das Recht hättest den Mann aus dem Haus zu klagen - denn es gehörtj ja nicht mehr dem Vater
Oder die Kinder sind erwachsen, brauchen geld und kalgen den Vater raus um dieses haus zu verkaufen
Nee - da hat der Vater aber recht ,,sein,, Haus jetzt noch nicht den Kindern zu überschreiben
Der Vater wird irgendwann eine neue Familie haben- lebt in seinem Haus schöne jahre - stirbt als alter mann zuerst und ihr könntet dann sogar die Witve vor die Tür setzen - wenn er ein Testament macht und seinen Söhnen das haus vererben würde
Es ist sein Haus und wenn er es morgen verkaufen würde, wäre er auch nicht verpflichtet seinen Kinder vom Geld was ab zu geben
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Entweder hat Dein Anwalt sich da etwas falsch ausgedrückt oder Du hast es falsch verstanden - als Vermögenszuwachs wird nicht berücksichtigt Geschenktes oder Ererbtes während der Ehe - Der Wert des Hauses (zum Zeitpunkt der EheschlieÃung) wird aber als Anfangsvermögen in die Zugewinnberechnung aufgenommen - und falls es seinerzeit z.B. 300.000,00 € wert war - im Laufe der Ehe aber eine Wertsteigerung auf 450.000,00 € erfahren hat - dann werden die 150.000,00 € als realer Zugewinn geteilt also jeder 75.000,00 €, wobei Du Barzahlung verlangen kannst - ansonsten verbleibt aber das mit in die Ehe gebrachte Haus Deinem Mann als alleiniges Eigentum.
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- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach der Ehe wird der gesamte Zugewinn geteilt. Wenn deinem Mann das Haus schon vor eurer Ehe gehört hat, dann hat sein Anwalt recht.
Du hast darauf wirklich keinen Anspruch.
Falls es allerdings An- oder Umbauten gab, die den Wert während eurer Ehe gesteigert haben, muss er dir die Hälfte dieser Wertsteigerung auszahlen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn ER es VOR der heirat geerbt hat, dann ist und bleibt es wohl auch sein Haus...(was ja irgendwo auch richtig ist) es sei denn er hat Dich beteiligt.
Ob das Haus auf Eure Kinder übertragen wird, liegt also in seinen Händen..
Aber vielleicht lässt er ja mit sich sprechen oder er macht das so oder so.
Lg
Ela
- vor 1 Jahrzehnt
da du nicht im grundbuch stehst gehört es ihm allein,hast also keine ansprüche.rede mit deinem mann ,vielleicht ist er einverstanden und du läÃt dich im grundbuch eintragen damit dir die hälfte gehört.ihr müÃt das beim notar machen lassen, kostet in etwa300,-€. aber macht das bevor ihr geschieden werdet
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nun, ich will nicht als Partei oder so hier mich melden. Wenn es um Vermögen wie z, B. ein Haus. wenn da gestritten wird, das ist nur gut für die Rechtsanwälte. Denn nur die verdienen dabei. In den meisten Fällen muss dann das Haus verkauft oder gar versteigert werden.
Ãberlege gut wie Du da vorgehen willst. und bedenke es soll das Haus auch für deine Kinder sein.
Denn Recht haben ist ganz was anderes wie Recht auch bekommen.
Quelle(n): Sorry, wenn ich dich nicht wie gewünscht über die Rechtslage aufgeklärt habe. Ich dachte da mehr an die Kinder. - Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
du hast nur einen anspruch auf den zugewinn, d.h. den wert den das haus als ihr zu zweit gewesen seit gewonnen hat die hälfte. hat es einen wertverlust kannst evtl noch was zahlen. auÃerdem gehörte es seiner familie da hast du keinerlei Einfluss drauf. das ist das einzigste was du fordern kannst. die kinder werden eh ihren erbteil bekommen wenn es so weit ist, dazu kannst du ihn net nötigen.
ist leider so! das haus gehörte ihm vor der ehe schon -also kann er damit machen was er will. ein glück gibt es regelungen die gesetzlich verankert sind.
und warum redet dein mann dann nicht im beisein über diese miÃverständnisse mit dem anwalt.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich bin kein Anwalt aber ich glaube hier versucht Dich jemand einzuschüchtern:
Habt ihr keine Gütertrennung, dann habt ihr automatisch Zugewinngemeinschaft, d.h. dass Vermögen und Schulden gleichmäÃig zwischen Euch aufgeteilt werden.