Muss man der GEZ beweisen, dass man keinen Fernseher mehr hat?
Auf der Internetseite heißt es "Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus."
Auf der Internetseite heißt es "Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus."
Anonym
Beste Antwort
Einige Antworten hier sind sehr gut und richtig - andere absoluter Quatsch.
Richtig ist, dass du niemanden von der GEZ in deine Wohnung, deinen Keller oder deinen Dachboden lassen musst!
Richtig ist, dass du deine Geräte jederzeit abmelden kannst.
Falsch ist, dass du die GEZ anschließend zur Kontrolle in deine Wohnung lassen musst - wie es von einer Userin hier geschrieben wurde.
Falsch ist, dass die GEZ keine Abmeldungen anerkennt bis sie es nicht selbst kontrolliert hat - wie die besagte Userin schrieb.
Also keine Panik!
Du schreibst in das Abmeldeformular bei Begründung z. B. hinein: "Der Fernseher war kaputt und wurde entsorgt." Die meisten Werststoffhöfe nehmen Fernsehgeräte und sonstigen Elektroschrott in kleinen Mengen kostenlos an, weshalb man dafür auch keinen Nachweis erhält. Man hat ja nichts dafür bezahlt.
Nicht hineinschreiben "verkauft"! Dann wollen Sie den Kaufvertrag evtl. sehen!
Und wie gesagt: Wenn die GEZ doch kommt: Nicht reinlassen! Egal was für Geschichten sie dir erzählen: Deine Wohnung dürfen sie unter keinen Umständen betreten - es sei denn du erlaubst es ihnen ausdrücklich.
Peter K
Du hast doch einen PC/Laptop - die Voraussetzungen für TV- und Rundfunkempfang sind also gegeben - das reicht der GEZ für Gebührenerhebung -
Nasenbaer 2708
Die GEZ ist in meinen Augen die reine Mafia.
Professoressa
Nein, muà man nicht. Kündigung reicht, habe ich erst neulich gemacht und auÃerdem hat die GEZ keine Hoheitsrechte, d. h. man muà sie nicht in Wohnung lassen, um irgendwas zu zeigen oder zu beweisen.
Die GEZ dreht das auf ihrer Internetseite so wie sie es braucht.
♣
Was hier über die rechtliche Theorie geschrieben wurde, ist soweit auch gut und Richtig.
Jetzt musst Du Dich noch an die Tatsachen halten.
Die besagt, dass es nichts nützt, wenn Du nur das Gerät abmeldest.
Dann kommt Antwort von der GEZ, dass sie das nicht anerkennen.
Die gehen davon aus, dass Du zwar das Gerät abgemeldet hast, aber es kann immer noch Betriebsbereit am Platz stehen.
Deswegen nehmen sie die Abmeldung nicht an.
Um Deinen Wunsch durchzusetzen, musst Du dazu schreiben, dass Du den Fernseher verkauft hast, oder weil er kaputt ist, und er im Schrott gelandet ist.
Das ist ganz Wichtig, sonst geht nichts.
Es geht auch nicht, dass das Teil Defekt im Keller steht.
Das fällt unter > Bereitstellung, und kann jederzeit in Betrieb genommen werden.
>> Also ganz WICHTIG : Verkauft, oder auf dem Müll.
Selbst ein Lautsprecher ist für Dich ein Risiko.
Die nennen das >> Hörhilfe, und ist Kostenpflichtig.