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Muss man der GEZ beweisen, dass man keinen Fernseher mehr hat?
Auf der Internetseite heißt es "Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus."
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Einige Antworten hier sind sehr gut und richtig - andere absoluter Quatsch.
Richtig ist, dass du niemanden von der GEZ in deine Wohnung, deinen Keller oder deinen Dachboden lassen musst!
Richtig ist, dass du deine Geräte jederzeit abmelden kannst.
Falsch ist, dass du die GEZ anschließend zur Kontrolle in deine Wohnung lassen musst - wie es von einer Userin hier geschrieben wurde.
Falsch ist, dass die GEZ keine Abmeldungen anerkennt bis sie es nicht selbst kontrolliert hat - wie die besagte Userin schrieb.
Also keine Panik!
Du schreibst in das Abmeldeformular bei Begründung z. B. hinein: "Der Fernseher war kaputt und wurde entsorgt." Die meisten Werststoffhöfe nehmen Fernsehgeräte und sonstigen Elektroschrott in kleinen Mengen kostenlos an, weshalb man dafür auch keinen Nachweis erhält. Man hat ja nichts dafür bezahlt.
Nicht hineinschreiben "verkauft"! Dann wollen Sie den Kaufvertrag evtl. sehen!
Und wie gesagt: Wenn die GEZ doch kommt: Nicht reinlassen! Egal was für Geschichten sie dir erzählen: Deine Wohnung dürfen sie unter keinen Umständen betreten - es sei denn du erlaubst es ihnen ausdrücklich.
- PaulinchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ach weisst Du. Es kam sogar mal ein Bericht darüber, dass GEZ- "Fahnder" einen kaputten Ferseher bei einem Mieter im Keller fanden und diesen zu Nachzahlungen von mehreren hundert Euronen aufforderten. Ebenso soll bereits im Gespräch sein, dass,wer über den PC Fernsehen empfängt,auch zur Kasse gebeten werden kann. Der GEZ-Verein versucht´s mit allen Mitteln !!!
Quelle(n): "Meiner einer"! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, muss man nicht! Die Rechtssprechung sagt eindeutig, dass eine Abmeldung kein Antrag sondern eine Mitteilung ohne Beweispflicht ist. Die Feststellung, du hältst keine Geräte mehr bereit ist rechtssicher. Weigert sich die GEZ, mit dem Anwalt und der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Es gibt diverse Websites zum Thema.
- ♣Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Was hier über die rechtliche Theorie geschrieben wurde, ist soweit auch gut und Richtig.
Jetzt musst Du Dich noch an die Tatsachen halten.
Die besagt, dass es nichts nützt, wenn Du nur das Gerät abmeldest.
Dann kommt Antwort von der GEZ, dass sie das nicht anerkennen.
Die gehen davon aus, dass Du zwar das Gerät abgemeldet hast, aber es kann immer noch Betriebsbereit am Platz stehen.
Deswegen nehmen sie die Abmeldung nicht an.
Um Deinen Wunsch durchzusetzen, musst Du dazu schreiben, dass Du den Fernseher verkauft hast, oder weil er kaputt ist, und er im Schrott gelandet ist.
Das ist ganz Wichtig, sonst geht nichts.
Es geht auch nicht, dass das Teil Defekt im Keller steht.
Das fällt unter > Bereitstellung, und kann jederzeit in Betrieb genommen werden.
>> Also ganz WICHTIG : Verkauft, oder auf dem Müll.
Selbst ein Lautsprecher ist für Dich ein Risiko.
Die nennen das >> Hörhilfe, und ist Kostenpflichtig.
Quelle(n): Arbeit im Medienbereich > Recherche, und Bekanntenkreis. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Helma.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Du solltest schreiben, daà du ihn entsorgt, verkauft oder sonst was hast. Daà er also nicht mehr in deiner Wohnung steht.
Aber die Beweislast liegt nicht bei dir, sondern bei der GEZ.
Lies dir mal einige Seiten dieser provokanten Veröffentlichung durch ;-)
Zitat:
"Wenn Sie Ihre Rundfunkgeräte abgemeldet haben, müssen Sie einen GEZ-Hausbesuch in Kauf nehmen. Sie brauchen den GEZ-Mitarbeiter zwar nicht in die Wohnung zu bitten, doch Sie müssen ihm wahrheitsgemäà antworten und nachweisen, wohin Sie die Geräte gebracht haben. Allerdings gilt: Während in Ãsterreich der Staatsbürger nachweisen muss, dass er kein Gerät bereithält, darf sich der Deutsche von der GEZ beweisen lassen, dass er ein Gerät besitzt."
link dazu:
http://www.computerbild.de/fotos/Die-zehn-Gebote-d...
@Paulinchen: Das ist nicht nur im Gespräch, das ist schon so. PC und Laptop (internetfähig) sind gebührenpflichtig - TV.
AuÃerdem Autoradio, Handy mit Radio, Navi mit Radio - Radio.
Ich habe das Formular eben bekommen und mich gewundert.
Es gibt kaum ein Gerät, das nicht ein "neuartiges Rundfunkgerät" ist.
Man sollte also trotz Entsorgung des alten Gerätes auf solche Fragen vorbereitet sein.
- Jo LeeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei uns in Ãsterreich muss man den Fernseher nachweislich entsorgt oder verkauft haben.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein. Wenn ein GEZ Typ kommt und hört einen Fernseher, sieht ihn aber nicht musst du ihn auch nicht reinlassen.
Das wissen die meisten nicht, kan aber gestern irgendwo auf VOX.
Wenn er aber den Fernseh sieht kann es sein, dass du Probleme kriegst.
Nur die Polizei mit Durchsuchungsbefehl oder dringendem Verdacht darf in deine Wohnung, auch wenn du dass nicht willst.
- KorbinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die wollen nur eine Begründung. Da kannst Du dann rein schreiben, Du hast kein Geld mehr und deshalb den TV verkauft. Oder Du hast Dich einer Sekte angeschlossen, die TV verbietet... Denk Dir was aus! :-)
- hajoklLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Schrift. Erklärung mit dem Wortlaut , das ich Rundfunk und Fernsehgeräte und PC abgeschafft habe und den GEZ-Vertrag
auÃerordentlich kündige reicht vollkommen aus.
Zur Sicherheit bei der Bank eine Auszahlungssperre für die GEZ-
Lastschrift ,das reicht.
Eine Kontrolle der GEZ sollte man aber nicht verweigern, damit man keinen weiteren Ãrger hat.
Gruà hajokl .