Habe mich gerade für eine Stelle beworben, wo ich von Sonntags-Donnerstags jeden Tag von 20:30-24 Uhr arbeiten muss. Nun kenne ich es eigentlich von früheren Tätigkeiten so, das man für Nacht und Feiertagsarbeit Zuschläge bekommt. In diesem Betrieb (Schwimmbad) ist dies aber nicht so, sagte man mir, keiner bekäme dort Zuschläge bezahlt.
Ich war bisher der Meinung, das solche Zuschläge Pflicht sind?! Habe ich mich da geirrt?
2009-06-23T02:47:35Z
@Lumpi: Nein, natürlich nicht.
Anonym2009-06-23T08:43:51Z
Beste Antwort
Wenn hier ein Hausvertrag besteht, also an kein(Gewerkschafts-) Tarifvertrag, dann darf der Arbeitgeber das so machen. Das ist ja auch mit ein Grund, weshalb (gerade im medinisch-pflegerischen Bereich, hier insbesondere die Alten/Pflegeheime) Hausverträge bevorzugen.
"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (§ 6 Abs. 5 ArbZG@).
Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht. Die gesetzliche Vorschrift stellt die Möglichkeit der Zahlung und der Freizeitgewährung gleichwertig nebeneinander. Ein Vorrang des Freizeitausgleichs besteht nicht (BAG 5 AZR 422/04)." Weitere Infos: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=9&pp=4&art=4&lexi=recht&find=Nachtzuschlag#Toc8
Normalerweise ist das auch so, da es eigentlich für jede Berufsgruppe einen Tarifvertrag gitb, in dem solche Sachen geregelt sind....es kann aber sein, dass ein Schwimmbad nicht prädestiniert ist bzw. in keinem Tarifvertrag geregelt ist, ob es Zuschläge gibt oder nicht.
Schau einfach mal hier nach, ob du etwas für dich findest