Anonym
Beste Antwort
Das Grundgesetz ist von jeder Form der staatlicher Gewalt zu beachten.
Es ist für die Justiz unmittelbar geltendes Recht.
Allerdings muß ein Kläger selbst in seinen Rechten verletzt sein. man kann also nicht gegen jede Ungerechtigkeit in der Welt klagen, sondern muß selbst betroffen sein.
Anders ist es mit der bayerischen Verfassung: hier gibt es die "Popularklage", hier darf jeder vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen.
Anonym
Die Politik wird erst darauf reagieren, wenn das Gericht ein EINDEUTIGES Urteil dazu spricht. Mich wunderte es, als Hartz IV kam, das nicht sofort Klagen kamen. Da haben viele jahrelang Steuern und Abgaben gegen die Arbeitslosigkeit hingenommen und werden jetzt mit einem Almosen abgespeist.
Anonym
Klagen kannst Du gegen Vieles,nur die entsprechende Klage zu gewinnen ist das Problem.
Maeve Dragon
Ja, allerdings. Das wurde auch schon gemacht und die Kläger haben den Prozess gewonnen.
Stefan H
Artikel 1 ist ein Abwehrgrundrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.
Wenn ein Beamter dagegen verstößt, kannst du dagegen rechtliche Schritte einlegen!
In diesem Sinne....