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kann man das Grundgesetz einklagen ?zb wenn Beamte gegen die "Würde des Mesnchen verstossen?"?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Grundgesetz ist von jeder Form der staatlicher Gewalt zu beachten.
Es ist für die Justiz unmittelbar geltendes Recht.
Allerdings muß ein Kläger selbst in seinen Rechten verletzt sein. man kann also nicht gegen jede Ungerechtigkeit in der Welt klagen, sondern muß selbst betroffen sein.
Anders ist es mit der bayerischen Verfassung: hier gibt es die "Popularklage", hier darf jeder vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Artikel 1 ist ein Abwehrgrundrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.
Wenn ein Beamter dagegen verstößt, kannst du dagegen rechtliche Schritte einlegen!
In diesem Sinne....
- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, allerdings. Das wurde auch schon gemacht und die Kläger haben den Prozess gewonnen.
- Anonymvor 4 Jahren
Die Politik wird erst darauf reagieren, wenn das Gericht ein EINDEUTIGES Urteil dazu spricht. Mich wunderte es, als Hartz IV kam, das nicht sofort Klagen kamen. Da haben viele jahrelang Steuern und Abgaben gegen die Arbeitslosigkeit hingenommen und werden jetzt mit einem Almosen abgespeist.
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- JocolibriLv 7vor 1 Jahrzehnt
Prinzipiell ja
Dabei ist es allerdings erforderlich, diesen Verstoß so zu dokumentieren, das er relevant erscheint, nachweislich eindeutig ist und mit Zeugen und Beweisen so fundiert zu belegen ist, das hier kein Aussage gegen Aussage, gegenseitige Beleidigungen und gegenläufige Gesetze dagegen wirken.
Beispiel "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
ist geschriebener Schwachsinn !
Nahe zu die gesamte folgende Gesetzgebung dient dazu, diese Aussage und Vorgabe auszuhebeln.
Als ob finanzielle Mittel, Herkunft und Religionszugehörigkeit keine Auswirkungen hätte.
Hier wird uns massiv was vorgemacht, das an das Märchen vom lieben Gott erinnert.
LG Jo
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klagen kannst Du gegen Vieles,nur die entsprechende Klage zu gewinnen ist das Problem.
- GabiLv 6vor 1 Jahrzehnt
klar kannst du, aber ohne zeugen, die auch bereit sind fuer dich auszusagen hast du leider wenig chancen, dass du recht bekommst... l.g.
- kaelonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst klagen wenn die Würde des Menschen verletzt wird vor dem Verfassungsgerichtshof zu klagen ist aber gar nicht so einfach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, ist moeglich.
Gruss