Wenn man eine Pfändung bekommt muss man sich schnell das geld runterholen...Meine Freundin weiss nicht mehr...?

Also eine Pfändung kam rein aber kann sie trotzdem das ganze geld erst mal runterholen und es woanders raufpacken.ich meine mein Gericht war sie schon aber trotzdem möchte sie gewissheit haben wer weiss bescheid oder hat die erfahrungen schon mal durchlebt..Ich kann sie auch net andauernd unterstüzen auf jeden fall bekommt sie einen brief wegen freistellung oder so ?? HMM wer hat ein link oder erfarung danke sorry aber nur der es wir´klich weiss oder auskennt.,..Vielen dank,...

Anonym2009-05-28T08:14:51Z

Beste Antwort

Ziemlich verworren der Text und da soll man anständig helfen....

Wenn sie die Mitteilung einer Pfändung bekommt, ist es schon zu spät, das Konto ist gesperrt. Wenn Sie Sozialleistungen (ALG, Kindergeld, Rente...) bekommt, kann sie es innerhalb 7 Tagen nach Eingang abholen, 7 Tage dazu zählen auch Samstag, Sonntage und Feiertage, sind also dieses Wochenende schon drei Tage weg!

Wenn es sich um Lohn handelt, muss sich zum Gericht und eine Freigabe beantragen, Personalausweis, den Pfändungsbeschluss, Kontoauszüge der letzten 5 Wochen mitbringen. Dann bekommt Sie eine Verfügung vom Gericht, dass Sie die Summe X (abhändig nach Personen im Haushalt) bar anheben kann.

Was @hum095 geschrieben hat, auch wenn es sich hart anhört, ist geistiger Schwachsinn und total falsch, in allen Punkten, nachfragen kannst du auch hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Peter K2009-05-29T07:34:20Z

Wenn die Pfändung bei der Bank eingetroffen ist, geht vorerst gar nichts mehr - weder am Schalter noch am Geldautomaten.
Also war Deine Freundin bei Gericht und hat einen Schutzantrag gestellt, der eigentlich sofort vom Rechtspfleger ausgehändigt aber in manchen Fällen auch zugesandt wird. Damit geht man zu der Bank wo das Konto gepfändet ist und bekommt den Betrag, den das Gericht per Gesetz freigegeben hat.
Ein solcher Beschluss erübrigt sich bei allen staatlichen Transferleistungen, wie Sozialhilfe/Hartz IV, Alg1, Kindergeld, Wohngeld, wenn man innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang auf dem Knoto das Geld vom Konto abhebt.

nett_und_freundlich2009-05-29T01:14:50Z

Der Antwort von Jens ist nichts hinzuzufügen ausser - klaren Kopf behalten - einen großen Zettel nehmen - aufschreiben - was wichtig ist und Punkt für Punkt abarbeiten ... (Ja wie beim Zwegat ..)

- Geld Bank (Guthaben)
- Geld Leben (nicht pfändbare Beträge)
- Forderungen
- Mahnbescheide
- Einnahmen
- Ausgaben

etc ...


Und in euer Situation - hin zur Verbraucherzentrale bzw Schuldnerberater - die schlimmsten übel kommen dadurch das man sich nicht beraten läßt.

Wie so oft gesagt wird - wenn man einen Fernseher kauft - geht man in x Läden - guckt im Internet und liest Testberichte - aber wenn es um die eigene Existens geht - dann wird herzlich wenig getan .. also morgen um 8 ab zur Verbraucherzentrale - die ist kostenlos.

Zum Schluss:

Richtig - das Geld verstecken ist keine Lösung und kann sogar strafrechtliche Folgen haben ! Aber erstmal abheben und dann selber das geld an die Gläubiger verteilen ... (NACH dem Termin beim Schuldnerberater und versuchen Kompromisse zu finden !)

Viel Glück !

exenter2009-05-28T16:28:48Z

Eure Einstellung zeigt kriminelle Energie. Ein gesundes Rechtsempfinden wäre besser und sollte der Anlass sein die Schulden zu begleichen statt die Gläubiger betrügen zu wollen. Wenn Du dann noch dein deutsch verbesserst wärst Du fast perfekt.

erwin Lindemann2009-05-28T15:10:31Z

Deine Freundin muß mit der Bank sprechen.
Ich denke aber, das Konto ist in Höhe der Pfändung erstmal gesperrt.
Sie kann gegen die Pfändung angehen, aber dann wird das Konto ganz gesperrt!

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