Hallo , ich habe bei Ebay einen Massage-Sessel ersteigert, der von Anfang an nicht richtig funktioniert hat...ich wollte den Sessel umtauschen,aber die Firma bestand auf Nachbesserung. Daraufhin wurde erst der Akku und dann die Fernbedienung ausgetauscht und ich bekam 10,-€ vom Kaufpreis erstattet. Jetzt nach zwei Wochen benutzten, löst sich eine Naht auf der Sitzfläche auf...auf meine Nachfrage und Bitte den Sessel nun doch Auszutauschen, bekam ich die Antwort, das keine Gewährleistung mehr besteht, da ich ja schon einen Rabatt bekommen hätte. Ist das Rechtens ?
2009-04-02T23:28:37Z
Die Gewährleistung hat nichts mit der Garantie zu tun...die Gewährleistung ist Gesetzlich, die Garantie freiwillig...das habe ich schon rausgefunden
Anonym2009-04-02T23:57:54Z
Beste Antwort
Der Händler will dich um deine Gewährleistungsrechte bringen, spiel da nicht mit!
Du hast Anspruch auf ein fehlerfreies Produkt. Wenn das Produkt mehrere Mängel hat, müssen die Mängel auch einzel betrachtet werden. wenn das Gerät ein techn. Fehler hatte und nun die Nähte aufplatzen sind das zwei verschiedene Dinge.
Mach den Händler klar, dass du uneingeschränkte Rechte hast, selbst wenn da mal eben 10 Euro bezahlt wurde. Sollte der Händler sich weigern, wird du gerichtlich vorgehen, die Gesetze sind da eindeutig auf deine Seite und daher wird das sehr sehr teuer für den Händler.
Es ist mir vermutlich nicht mehr möglich diesen Link zu löschen. Bitte beachten Sie, dass ich nur versuchen wollte zu helfen. Ansonsten bitte Mail an mich.
Nein, ist es nicht. Du kannst zwar als Käufer den Kaufpreis mindern, wenn der Händler nicht zur Nachbesserung fähig ist. Einseitig bestimmen, dass dadurch nun die Gewährleistung ausgeschlossen sei, kann der Händler das jedoch nicht, abgesehen davon, dass der Schaden wohl höher ist als die Minderung.
Das mit dem Rabatt ist nur eine Ausrede, der Sessel hat zu funktionieren, er dient ja nicht nur zur Dekoration. Eine zugesicherte Eigenschaft des Artikels fehlt, zudem gibt es scheinbar noch einen Materialfehler. Ob der Sessel nun Neu oder Gebraucht angeboten wurde (stand in der Beschreibung, dass es technische Mängel gibt?), da es sich hier um einen gewerblichen Verkäufer handelt, erlischt auch nicht so schnell die Gewährleistungspflicht. Hier hilft nur Hartnäckigkeit, zur Not mit dem Anwalt drohen, dass hilt manchmal schon.
Eine Kaufpreisminderung schlieÃt keinesfalls die Gewährleistung aus,ggf.ist eine weitere Nachbesserung in Kauf zu nehmen.Erst wenn diese fehlschlägt,bzw. der gleiche Mangel mehrmals nachgebessert wird,kann man auf Rückabwicklung oder Tausch bestehen.