vater verweigert mir den geburtstag mit meiner tochter zu feiern???was nun?

wir sind getrennt, seit januar 07, waren auch nie verheiratet, haben aber ein gemeinsames kind, beide sorgeberechtigt. er hatte letztes jahr zum geb seine tochter nun möchte ich sie dieses jahr haben am 5.04. er meint nö. ich könne von morgens um 6 bis mittags um 12 mit meine tochter feiern und sie dann abgeben um 12, obwohl er weiss das wir morgen in den urlaub wollen bis einschliesslich 7.4 er lässt nichts aus und hat sogar seinen anwalt angeheuert....dazu muss ich sagen dass er mich physisch sowie psychisch fertig macht seit einiger zeit ich aufgrund auch vorige woche krank geschrieben war, da ich bei mir auf arbeit , krankenhaus, keine 100 prozent mehr hätte erreichen können.

2009-03-31T00:39:51Z

das kind wohnt bei mir wurde aber gerichtlich aufgeteilt wo das kind z.b. ist wenn ich spät und nachtschicht habe...fakt es es gab ne vereinbarung dass abgewechselt wird. nachfeiern gibt es für mich jetzt nicht da sie mir zusteht und er sie letztes jahr hatte zum geb.

2009-03-31T00:42:42Z

hinzu kommt dass mein jetziger lebensgefährte (märz 07) und ich mit der klein morgen verreisen wollen mit der kleinen über ihren geb und um mir das zu vermiesen kommt er auf die dümmsten ideen. wir haben beide das sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht,

xXxFreyaxXx2009-03-31T00:39:02Z

Beste Antwort

Der Vater hat also beim Amt das Sorgerecht angemeldet? Denn wen er das nicht gemacht hat hast ganz klar du das alleinige Sorgerecht für dein Kind, denn wenn man nicht verheiratet ist und der Vater es nicht beantragt bekommt die Mutter das alleinige.
So wie ich das versanden habe liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beim Vater oder?
Falls das so ist sieht es schwer für dich aus. Rechtlich gesehen kann man da auch nicht viel machen, denn wenn er dir anbietet das du mit deiner Tochter zu feiern, aber du hast zu den Zeiten keine Zeit hast du so gesehen Pech gehabt. Klar wenn er weiß das es bei dir zu den Zeiten nicht geht und dir keine andere Möglichkeiten gibt ist es ein ziemlich Schikane, aber wie gesagt leider ist er damit im recht.
Wenn sowas öfter passiert das er indirekt dir den Kontakt zu eurem Kind verhindert solltest du dich damit zum Jugendamt wenden.
notiere dir alles und sorge dafür das du auch außenstehende Zeugen hast, denn damit wird das ganze um einiges vereinfacht.
Damit vor einem Gericht zu gehen bringt dir eher mehr Stress und Probleme als was anderes.
Ansonsten mache das was Zimmerlinde schon sagte. Hole mit ihr den Geburtstag einfach nach ;)

Edit:
Wie schon gesagt wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nur einer. Du solltest dir klar machen ob es auch bei dir liegt, denn wenn es so ist kannst du machen was du möchtest. Nach eurer Vereinbarung bist du ja eh dran und wenn du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast kann er nichts machen.

@Antwortsteller Nur weil das Kind bei ihr lebt heißt es noch lange nicht das darum auch die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat(darum informiere dich schnell bei wem es ist)
Wenn sie ihre Tochter wie du meinst Darius K einfach mitnehmt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dem Vater liegt ist das eine Kindesentführung. Schlimmsten falls verliert sie zu das Sorgerecht und bekommt könnte deswegen verurteilt werden.

kurt j2009-03-31T09:11:04Z

Das ist alles ein bisschen verzwickt wie du es beschreibst, aber gesetzt den Fall es ist wie du schreibst vom gericht festgelegt wie wo und wann das kind bei wem ist ( sich aufhält ) hast du schlechte Karten, denn der Vater kann dir selbst noch den urlaub vermasseln wenn du ohne zustimmung mit dem Kind in Urlaub Fährst, dann bist Du wegen Kindesentführung dran.

Darius K2009-03-31T09:02:08Z

Also ich sage mal so, ich würde das kind mitnehmen machen kann er eh nichts bzw sie. Weil ihr beide das sorgerecht habt machst du dich somit nicht strafbar anders wäre es wenn du nichts hast dann wäre es kindesentführung so allerdings nicht. Sprich doch aber um sicher zu sein mit deinem Anwalt was passieren könnte. Sollte er dir bestätigen das nichts geschehen kann dann nimm die kleine einfach und fahre!!! Drauf **********!!! wenn er meint er kann ein auf dicke hose machen würd ich das machen was ich für richtig halte und feddich... er kann warscheinlich nicht verkraften das du einen neuen partner/in hast und deshalb macht er das also kopf hoch und durch!!! viel spaß in eurem urlaub!!!

Sonja B2009-03-31T08:16:10Z

Laut deiner letzten Frage hast DU das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es können NICHT BEIDE Elternteile das A-Bestimmungsrecht haben!

Und wieso musst du sie um 12 abgeben??
Feier doch ihren Geburtstag und gib sie dann NICHT ab!
Auch wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat, kann er nicht einfach mal so von dir verlangen, dass du ihm das Kind um 12 bringst.. was ist das den für ein Quatsch?

Und wenn du so viele Probleme mit ihm hast, warum gehst du mit deinen Angelegenheiten nicht zu deinem Anwalt?

Ich habe auch eine Zeitlang alles kleinlich mit meinem Anwalt abgesprochen, damit ich mit dem Vater meiner Kinder keine Probleme bekommen kann. Naja, er hat es versucht, ist aber dann gescheitert.
also ruf doch einfach bei deinem Anwalt an und frag nach, wie du dich verhalten sollst. Dann weißt du auf alle Fälle, wann du auf der sicheren Seite bist!

Christine2009-03-31T08:09:05Z

Da ihr beide das Sorgerecht habt und du dieses mal dran bist deine Tochter zu haben ist es rechtlich gesehen Falsch was dein ex-mann macht. Theoretisch könntest du zu ihm fahren und deine Tochter mitnehmen Praktisch ist eine andere sache ob du das auch wirklich machst er kann dir nicht verbieten deine Tochter zu sehen oder mitzunehmen da kann er seinen Anwalt einschalten wie er will, da du ihm Recht bist.

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