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nevbelethien fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Wo landet meine Tochter, wenn mir etwas passiert?

Hallo! Ich bin offiziell alleinerziehend. Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt. Der Vater hat keinen Kontakt zu ihr. Das ging auseinander, als ich noch schwanger war und ich musste mir die Vaterschaft einklagen.

Sie hat immer (von Geburt an mindestens ein Mal die Woche) Zeit bei meinen Eltern verbracht.

Seit knapp 3 Jahren bin ich mit einem wundervollen Mann zusammen. Sie hat schon nach kurzer Zeit gefragt, ob sie ihn Papa nennen darf. Er hat begeistert ja gesagt. Seitdem komm ich da kaum noch zwischen ;-)

Wenn ich jetzt sterben sollte - wo landet dann mein Kind? Im Waisenhaus? Bei ihrem leiblichen Vater? Bei meinen Eltern?

Paten hat sie keine. Ich habe nichts schriftlich geregelt. Das will ich allerdings ändern. Wir wollen natürlich, daß im Falle eines Falles die Maus bei ihrem Papa bleiben kann. Was muss ich dafür tun? "Muss" er sie dafür adoptieren? Kann er das, wenn wir unverheiratet sind?

Fragen über Fragen... Danke schon im Voraus für die Hilfe!

Update:

@onemissing: Sorry. Das ist so geschmacklos, daß ich es gemeldet habe. Kann ich nur den Kopf schütteln...

19 Antworten

Bewertung
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das kannst du notarisch festlegen! auch eine adoption ist möglich, allerdings kann es sein das beim leiblichen vater nachgefragt wird.......und wenn der spirenzien macht- na ja!

    nur weil ihr heiratet bedeutet es nicht, das er automatisch dein kind bekommt wenn dir etwas passiert. ABER, wenn du notarisch hinterlegst das du ihm dein sorgerecht überträgst, solltest du nicht in der lage sein es auszuführen- sollte nichts schiefgehen ( aber wenn jemand anders ansprüche an dem kind geltend macht wenn du nicht mehr da ist - z.b. der leibl. vater ) also mach dich bei einem familienanwalt schlau oder setz dich mit dem jugendamt in verbindung- die klären dich sicherlich auf!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also frag beim rathaus nach was du machen kannst oder du kannst auch das jugendamt fragen wegen vaterschaft. auf alle fälle setz ein schreiben auf das er im falle sie bekommt und er dann ihr erziehungsberechtiger ist. das musst dann noch vom notar absegnen lassen das es auch amtlich ist.rede aber mit dem rathaus und jugendamt darüber.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das alles kannst du im Vorfeld regeln. Gehe zum Jugendamt und laß dich dort beraten. Es ist schön, daß du so weit denkst. Ich habe das auch gemacht und zum Glück nicht gebraucht. Jetzt sind sie erwachsen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Falle des Todes kümmert sich das Vormundschaftsgericht um diese Frage. Die Richter prüfen immer, was die leiblichen Eltern (hier die Mutter) gewollt hätten.

    Schreibe ein Testament, auch wenn Du nichts zu vererben hast. Schreibe da hinein, welche Verfügung Du im Falle Deines Todes hast, am Besten mit Begründug, damit es nachvollziehbar ist. Dieses Testament zu Deinen Papieren legen.

    Ein Testament sollte am Besten handschriftlich verfasst sein und Datum und Unterschrift haben.

    Quelle(n): Selbst so gemacht, nach Informationen aus Elternzeitschriften etc. war auch alleinerziehend.
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  • lennny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    in deinem fall relevant ist vorallem §1682 BGB. darin ist geregelt, dass ein kind, wenn es wie in deinem fall mit einem elternteil und dessen neuen ehegatten oder lebenspartner über längere zeit zusammen gelebt hat, im fall einer gefährdung des kinswohls durch herausnahme aus dem bezugssystem durch den vater (welcher dann allein sorgeberechtigt ist) auf amtswegen oder antrag des ehegatten/lebenspartners durch das familiengericht den aufenthalt beim ehegatten/partner angeordnet bekommt.

    (sorry, wegen des holprigen ausdrucks, komme gerade aus der fh und hab nen leeren kopf)

    ganz konkret zu deinem fall: der vater hätte die alleinige elterliche sorge, erkennt das familiengericht allerdings eine gefährdung des kinswohls, für den fall, das der vater das kind zu sich nimmt, so kann es anordnen, dass das kind bei deinem partner bleibt.

    da dein kind keinen kontakt zum vater hatte wäre es dem gesunden menschenverstand nach definitiv kinswohlgefährdend das kind aus dem gewohnten umfeld zu reißen. es würde also zu keinen größeren problemen kommen. dein wille (ob im testament oder sonstwie) ist relativ unentscheidend. das kindswohl wird umso mehr bedacht, was in diesem falle wohl in deinem interesse ist.

    hier der paragraph: http://dejure.org/gesetze/BGB/1682.html (auch vorstehende paragraphen könnten für dich interessant sein. bücher zu familienrecht finden sich in jeder gut sortierten bibliothek.)

    Quelle(n): familienrechtsvorlesung
  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    das habe ich mir auch schon oft überlegt. bin auch alleinerziehend mit zwei jungs (6 und fast 8), und der vater ist verstorben. es gibt zwar noch eine oma väterlicherseits, und meine eltern. die sind zwar fit, aber doch schon recht alt. auf dauer würden die das nicht packen. paten gibt´s zwar, aber die würden sich das nicht antun, glaube ich. soweit ich informiert bin, wird aber zuerst mal nach einer pflegefamilie gesucht, bevor sie in ein waisenhaus kommen....

    na da hoffen wir doch lieber, dass wir noch lange leben...;-))

    in deinem fall, kannst du bestimmt verfügen, dass dein freund deine tochter behalten kann. so wie ich es verstanden habe, hast du ja auch das alleinige sorgerecht...

  • vor 1 Jahrzehnt

    An sich gilt der Grundsatz des kindeswohls, was in deinem Fall warscheinlich auf die Großeltern hinauslaufen würde. Zum leiblichen vater wird sie wohl kaum kommen, wenn sie keine persönliche Bindung zu ihm aufgebaut hat.

    Mit deinem Freund könnte es schwierig werden, aber wenn deine Tochter unbedingt zu ihm will, dann könnte das jugendamt vllt. auch dem zustimmen.

    Aber nur mal so nebenbei wie kommst du auf solche Gedenken. Denk positiv, es muss doch nicht immer der schlimmste Fall eintreten

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem Kinderheim nicht gleich, schließlich seid Ihr doch eine Familie. Kann gut sein das sein Stiefvater als Vormund eingesetzt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke sie würde erst mal bei Pflegeeltern untergebracht werden bis sich Gerichtlich geeinigt wurde

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Ein riesenlob an dich !!!!!!!

    Du bist wirklich sehr verantwortungsvoll es sollten sich viel mehr Leute solche Gedanken machen und an ihre Kinder denken .

    ich finde das superklasse !!

    lg

    lamumba1964

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst Deinen Wunsch wo das Kind leben soll testamentarisch festlegen oder ihr heiratet und Dein Freund adoptiert das Kind.

    Die Kinder sollen zumeist auch in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Und 6jährige können auch schon ihre Wünsche äußern.

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