Darf man als Soldat im Krieg auf Fallschirmspringer (Feind) schießen?
würde mich einfach mal interessieren
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martinode
Beste Antwort
Die Genfer Konvention sagt dazu:
Artikel 42
Insassen von Luftfahrzeugen
1. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abspringt, das sich in Not befindet, darf während des Absprungs nicht angegriffen werden.
2. Wer mit dem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug abgesprungen ist, das sich in Not befand, erhält, sobald er den Boden eines von einer gegnerischen Partei kontrollierten Gebiets berührt, Gelegenheit, sich zu ergeben, bevor er angegriffen wird, es sei denn, er begeht offensichtlich eine feindselige Handlung.
3. Luftlandetruppen werden durch diesen Artikel nicht geschützt.
Das Abschießen von unbewaffneten Fallschirmspringern oder Fallschirmspringern aus Not in der Luft wäre dann eine Völkerrechtsverletzung, ähnlich wie das Schießen auf Sanitätseinrichtungen. Das Abschießen von "normalen" Fallschirmspringern hingegen ist erlaubt.
Ferarock
Im Krieg wird auf alles geschossen was einem das Leben kosten kann.
Slovak08
Der User Martinod... hat Recht. Ganz einfache Unterscheidung: Die Flugzeugbesatzung, die ein abstürzendes Flugzeug mit dem Fallschirm verlässt, will ihr Leben retten. Für die Luftlandesoldaten, die von einem Flugzeug gezielt in der Luft abgesetzt werden, ist das der direkte Transport in den Kampfeinsatz. Während des Sprungs werden durch sie bereits erkannte gegnerische Ziele unter Beschuss genommen. Also warum sie nicht auch?
mikado
Nein.
Es gibt zum Glück auch im Krieg gewisse Regeln.
Besonders wenn man selbst der "Fallschirmspringer" ist, wird man den Sinn sehr schnell erkennen.
Paul Enis, die Hosenschlange
wieso nicht ?
würde mich nicht wundern, wenn sie dich von oben mit granaten bewerfen, wenn sie können.