Warum gibt es eigentlich Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine....?
wenn man doch seine Steuererklärung im Finanzamt erstellen lassen kann und Ratschläge bekommt und das gratis?
Eine Frage auch an die Leute die hier immer wieder schreiben dass man im Finanzamt nachfragen soll oder behaupten im Finanzamt würden Steuererklärungen erstellt in Zusammenarbeit mit dem Finanzbeamten.
Anonym2009-03-04T00:28:32Z
Beste Antwort
...also, es steht schon richtig da: Die Beratung in Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung in diesen Sachen ist eine Vorbehaltsaufgabe. Die werden erfüllt von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten. Und in Grenzen auch von Spediteuren, Lohnsteuerhilfevereinen usw.
Kein Finanzamtsbeamter gehört zum Kreis derjenigen, die sowas überhaupt dürfen.
@Sokrates Finanzamtsbeschäftigte so pauschal mal eben als Lügner darzustellen ist ziemlich heftig. Zumal es so völlig unsubstantiiert in den Raum gestellt wurde.
Weil das Steuersystem so bürokratisiert worden ist, dass nicht einmal mehr die Steuerbeamten durchblicken und ständig zu Nachschulungen gehen müssen. Wie will das der normale Steuerschuldner hinbekommen
lohnsteuerhilfevereine dürfen nur est-erklärungen von arbeitnehmern machen max. mit ein bisschen vermietungseinkünften und zinseinnahmen. wer aber freiberufliche oder einkünfte aus selbstständigkeit hat, kann einen lohnsteuerhilfeverein schon gar nicht mehr "nutzen" und ist auf einen steuerberater angewiesen der sich dann auch um alle anderen anfallenden steuern wie umsatzsteuer, gewerbesteuer etc. kümmert.
das finanzamt ist eigtl nur dazu da, die eingereichten steuererklärungen zu bearbeiten.... :D
Ganz einfach: weil es eben auch andere steuerlich relevante Sachverhalte gibt als lediglich simple Lohnsteuerjahresausgleiche, die man mal so nebenbei "auf dem Bierdeckel" machen könnte. So eine groÃe Kunst ist das nämlich nicht, die Lohnsteuerjahresbescheinigung beim Finanzamt einzureichen und dazu noch ein paar Belege zu heften, die als Werbungskosten oder Spenden steuermindernd wirken. Das kriegt der normale Durchschnittsbürger auch OHNE Steuerberater hin (auÃerdem geht es dabei ohnehin meistens nur um ein paar hundert Euro).
Die Tatsache, dass die Becksche-Ausgabe unserer Steuergesetze allerdings knapp 8 cm dick ist (bei extrem dünnen Papier und sehr kleiner Schrift), sowie die Tatsache, dass darüberhinaus noch die Steuerrichtlinien sowie die Erlasse in ungefähr demselben Umfang existieren, könnten ein Hinweis darauf sein, dass das deutsche Steuerrecht eben doch noch ein bisschen mehr zu bieten hat, als lediglich dem Arbeitnehmer seine zuviel gezahlten Steuern zurückzuerstatten.
Ganz andere Kaliber sind z.B. Beratungen von Unternehmen: z.B. im Bereich des Umwandlungssteuerrechts; grenzüberschreitende Problematiken (Doppelbesteuerungen, Betriebsstätten), etliche Wahlrechte, die von den jeweiligen Unternehmen ausgeübt werden können (z.B. steuerfreie Rücklagen, Wahl der Abschreibung), Gestaltungen, dass steuerliche "Fallstricke" (z.B. neue Zinsschranken-Regelung) das Unternehmen eben nicht treffen. In solchen Fällen hilft einem mit Sicherheit kein Finanzamt weiter. Man kann sich beim Finanzamt zwar, wenn eine bestimmte Fallgestaltung angedacht ist, eine verbindliche Auskunft abholen, doch die gibt es auch nicht gratis, sondern kann im Extremfall fast 100.000 Euro kosten.
Die Auskunft durch die Finanzämter ist grundsätzlich rechtlich unverbindlich (s. hierzu auch http://www.sic.bund.de/de/003_menu_links/001_CC/index.php – ganz unten auf der Seite).
Das Finanzamt hilft seit ein paar Jahren auch nicht mehr "gratis" bei der Lohnsteuererklärung, sondern gar nicht mehr – die Finanzbeamten dürfen überhaupt nicht steuerberatend tätig sein. Die Auskunft beschränkt sich maximal auf vereinzelte ja/nein-Fragen und darauf, was in den Formularen einzutragen ist (aber nicht zur Höhe der Eintragung!). Und jede rechtsverbindliche Auskunft gibt es seit Anfang 2007 auch nur noch gegen Gebühr. Sprich: Möchte man eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen haben, nimmt der Staat nun Geld dafür, dass er zu seinen eigenen gesetzlichen Vorgaben steht!
Andererseits stimmt es auch nicht, dass man von den Finanzämtern nur über den Tisch gezogen wird. Die meisten Urteile zugunsten von Steuerzahlern beruhen darauf, dass gerade Finanzbeamte quasi gegen ihren eigenen Dienstherrn bzw. die Finanzbehörde geklagt haben – der Beamtenstatus machts möglich (Auskunft meines Steuerberaters). Die meisten dieser kleinen Urteile schaffen es nur nicht in die Medien.
Vielleicht hilft ja auch schon der offizielle Abgabenrechner des BMF: https://www.abgabenrechner.de/