Muss der Arbeitgeber einem für ein Vorstellungsgespräch freigeben?
Wenn ER dem Arbeitnehmer gekündigt hat?
Wenn ER dem Arbeitnehmer gekündigt hat?
Anonym
Beste Antwort
Der Arbeitgeber MUSS Dich von der Arbeit freistellen wenn Du ein Bewerbungsgespräch hast !!!!
Siehe unten
Karl
normal nein-
wenn es eine Grosse firma ist mit sozialplan schon-
die ihren arbeitsplatz abbaut könnte sein ja.
Beim Betribsrat fragen.
loh99lei
Ja, muss er; aber nur wenn noch Urlaub aussteht oder Ãberstunden zum abfeiern.
Nötigenfalls über den Betriebsrat, aber der hat auch meistens die Hosen voll.
Wenn Du keine Zeit mehr hast die Du einsetzen kannst hast Du allerdings schlechte Karten und kannst zwar krank machen aber wenn er, der bisherige Chef, das raus kriegt bist Du erst recht schlecht dran.
mfG gw38
blue
ja muss er
Zimmerlinde
Nein, nur wenn er vom Arbeitsgeber gekündigt wurde, dann ja.